Kreditvermittler dürfen rechtlich beraten

Der Allfinanzdienstleister Dr. Klein & Co. AG, Lübeck, hat vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht das Recht erstritten, Kunden, die einen Kredit umschulden wollen, zu beraten. Das Urteil (Geschäftszeichen: 3 U 204/05 406 O 138/04) habe wegweisenden Charakter für die gesamte Finanzdienstleistungsbranche, so die Hansestädter. Bisher durften ausschließlich Rechtsanwälte eine rechtliche Beratung von Privatpersonen vornehmen ? nicht jedoch Kreditvermittler. Eine qualifizierte Beratung auch in rechtlichen Fragestellungen sei jedoch Voraussetzung für eine erfolgreiche Umschuldung.

Das Hanseatische OLG stellte klar, dass ein Kreditvermittler die in Umschuldungsfragen relevante rechtliche Beratung leisten darf. Wörtlich heißt es in dem Urteil: ?Eine solche Art der Beratung verstößt nach heutigen Anschauungen nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.? Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.

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