Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor Angeboten sogenannter Rückabwickler und Vertragsoptimierer bei Lebens- und Rentenversicherungen. Diese werben verstärkt im Internet und in sozialen Netzwerken mit hohen Zusatzerlösen, die Versicherte aus bestehenden Verträgen erzielen könnten.
Aus Sicht der Verbraucherschützer halten viele dieser Versprechen einer genaueren Prüfung nicht stand. Statt der in Aussicht gestellten Mehrerlöse erhalten Versicherte häufig nur 75 bis 80 Prozent des Rückkaufswerts. Der verbleibende Anteil fließt an die Anbieter. Hinzu kommen Kosten für Anwälte und Gutachten, die die Kunden selbst tragen müssen.
Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg bewertet die Erfolgsaussichten kritisch: „Der Erfolg ist ungewiss. Unser Eindruck ist, dass die Anbieter jeden Vertrag für geeignet erklären und die Versprechungen überwiegend heiße Luft sind. In vielen Fällen sehen wir sogar gute Ansätze für eine Anwaltshaftung.“
So funktionieren die Modelle der Rückabwickler
Nach Beobachtungen der Verbraucherzentrale folgen die Angebote häufig einem ähnlichen Muster. So würden Versicherte entweder auf Anzeigen in sozialen Medien reagieren oder direkt angesprochen werden. Ihnen wird in Aussicht gestellt, aus vermeintlich schlechten Verträgen deutlich höhere Auszahlungen zu erzielen als bei einer regulären Kündigung. Teilweise stellen Vermittler in Aussicht, das 1,5- bis 2-Fache des Rückkaufswerts zu erreichen. Dafür treten Kunden ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an ein Drittunternehmen ab, das den Vertrag kündigt oder verkauft.
Anschließend wird der Vertrag an den ursprünglichen Versicherungsnehmer zurückübertragen. Dieser muss dann eigenständig mit dem Versicherer über eine Rückabwicklung verhandeln. In der Praxis ist dafür in der Regel ein Anwalt erforderlich, dessen Kosten von Beginn an einkalkuliert sind und vom Kunden getragen werden.
Hohe Kosten und oft kein Erfolg
Scheitern die Verhandlungen, fordern Anwälte und mitunter auch die Dienstleister zusätzliche Schritte. Dazu zählt häufig ein versicherungsmathematisches Gutachten, das ebenfalls auf Kosten der Versicherten eingeholt werden muss.
Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet von zahlreichen Beschwerden. In vielen Fällen kam weder eine Einigung mit dem Versicherer zustande noch übernahmen Rechtsschutzversicherer die Kosten. Stattdessen blieben Betroffene auf den Ausgaben für Rechtsbeistand und Gutachten sitzen und erhielten am Ende weniger Geld als bei einer regulären Kündigung, so die Verbraucherzentrale.
Unabhängig davon bestehen für bestimmte Altverträge rechtliche Möglichkeiten des Widerspruchs, so die Verbraucherzentrale Hamburg. Bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, könne unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerspruch möglich sein. Auch für Verträge ab 2008 gilt: Ist die Belehrung fehlerhaft, kann ein Widerruf infrage kommen.














