Mehr Rechte, mehr Schutz: EU reformiert das Pauschalreiserecht

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Das Europäische Parlament hat die Richtlinie für Pauschalreisen grundlegend überarbeitet.

Das Europäische Parlament hat das Pauschalreiserecht reformiert: Neue EU-Regeln stärken Verbraucherrechte bei Stornierungen, Gutscheinen und Rückerstattungen.

Das Europäische Parlament hat die Richtlinie für Pauschalreisen grundlegend überarbeitet. Die neuen Regeln betreffen zentrale Fragen rund um Buchung, Stornierung, Gutscheine und Reklamationen. Verbraucher sollen davon vor allem in Form von mehr Transparenz und rechtlicher Verlässlichkeit profitieren. Gleichzeitig warnen Experten des Rechtsschutzversicherers Arag vor einem Wermutstropfen: Kriegsbedingt steigende Kerosinpreise könnten Pauschalreisen noch nachträglich verteuern.

Wann gilt eine Buchung als Pauschalreise?

Die überarbeitete EU-Richtlinie schafft zunächst mehr Klarheit darüber, welche Kombinationen von Reiseleistungen überhaupt als Pauschalreise einzustufen sind. Das ist relevant, weil damit umfassende Schutzrechte verbunden sind – etwa bei Insolvenz des Veranstalters oder bei erheblichen Änderungen der gebuchten Reise.


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Künftig gilt eine Reise auch dann als Pauschalreise, wenn bei einer Online-Buchung mehrere Leistungen unterschiedlicher Anbieter über ein verknüpftes Buchungsverfahren kombiniert werden. Voraussetzung ist laut Arag-Experten, dass der erste Anbieter personenbezogene Daten an weitere Anbieter übermittelt und alle Verträge innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Werden danach zusätzliche Leistungen angeboten, müssen Reiseveranstalter ausdrücklich darauf hinweisen, wenn diese keine Pauschalreise mit den bereits gebuchten Bestandteilen bilden.

Gutscheine dürfen nicht länger als Standardlösung gelten

Ein weiterer Schwerpunkt der Reform betrifft den Umgang mit Gutscheinen. Verbraucher sollen künftig besser davor geschützt sein, bei Stornierungen automatisch einen Gutschein statt einer Rückerstattung zu erhalten. Gutscheine bleiben zwar weiterhin möglich, müssen jedoch transparenter geregelt sein. Konkret haben Urlauber das Recht, einen Gutschein abzulehnen und stattdessen innerhalb von 14 Tagen eine Rückerstattung zu verlangen.

Die maximale Gültigkeitsdauer von Gutscheinen wird auf zwölf Monate begrenzt. Zudem haben Kunden Anspruch auf Rückerstattung für vollständig oder teilweise nicht verwendete und abgelaufene Gutscheine. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher am Ende weder Geld noch Leistung erhalten.

Erweitertes Stornorecht bei außergewöhnlichen Umständen

Bereits heute können Urlauber ihre Pauschalreise kostenfrei stornieren, wenn am Reiseziel unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten, wie Naturkatastrophen, schwere Unruhen oder offizielle Reisewarnungen. Die neuen Regeln erweitern dieses Recht: Künftig kann ein kostenfreies Stornorecht auch dann greifen, wenn solche Umstände am Abfahrtsort die Anreise erheblich beeinträchtigen.

Die Arag-Experten betonen jedoch, dass es keine automatische Stornierungsmöglichkeit gibt. Jeder Fall wird individuell geprüft. Offizielle Reisehinweise oder -warnungen können dabei als Orientierung dienen, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

Verbindliche Fristen bei Beschwerden und Insolvenzen

Auch bei Reklamationen und Rückzahlungen bringen die neuen Regeln mehr Verlässlichkeit. Erhalten Veranstalter eine Beschwerde, sind sie verpflichtet, den Eingang innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen; eine inhaltliche Rückmeldung muss spätestens innerhalb von 60 Tagen erfolgen.

Wird ein Reiseveranstalter zahlungsunfähig, sollen Reisende ihr Geld für ausgefallene Leistungen innerhalb von sechs Monaten aus der Insolvenzabsicherung zurückerhalten. In besonders komplexen Fällen kann sich diese Frist laut den Arag-Experten auf neun Monate verlängern. Die bereits bestehende 14-tägige Rückerstattungsfrist bei Stornierungen bleibt unverändert bestehen.

Reisende sollen darüber hinaus schon vor der Buchung klar erkennen können, was sie kaufen: Anbieter müssen verständlicher ausweisen, ob es sich um eine Pauschalreise oder eine Einzelleistung handelt, und konkrete Informationen zu Stornobedingungen, Haftung und Ansprechpartnern im Problemfall liefern.

Zeitplan und Kerosinkosten als Risikofaktor

Die reformierte Richtlinie wurde am 8. Mai 2026 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben nun 28 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, gefolgt von weiteren sechs Monaten bis zur verpflichtenden Anwendung.

Unabhängig davon warnen die Arag-Experten vor einem aktuellen Risiko: Steigende Kerosinpreise könnten nicht nur zu einem reduzierten Flugangebot führen, sondern auch bereits gebuchte Pauschalreisen nachträglich verteuern. Während der Preis eines Flugtickets nach dem Kauf nicht mehr erhöht werden darf, können Reiseveranstalter nach den Paragrafen 651f und 651g des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Aufschlag von bis zu acht Prozent verlangen, sofern die gestiegenen Kosten begründet sind – was bei höheren Treibstoffkosten grundsätzlich der Fall ist.


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