Die Eigenbeteiligung für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen ist erneut gestiegen. Laut einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (Vdek) vom 1. Juli 2026 müssen Pflegeheimbewohner im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit durchschnittlich 3.364 Euro monatlich aus eigener Tasche aufbringen. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 3.108 Euro.

Die Eigenbeteiligung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen: dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für pflegerische Versorgung und Ausbildungskosten, den Investitionskosten für Bau und Instandhaltung der Einrichtung sowie den Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Nach der Auswertung des VDEK fiel der Anstieg besonders deutlich beim EEE aus. Er kletterte im Vergleich zum Vorjahr um mehr als zwölf Prozent: von 1.583 Euro auf 1.775 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr.
Personalkosten treiben den Eigenanteil nach oben
Als zentralen Kostentreiber benennt Vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner die gestiegenen Löhne in der Pflege. „Die Pflegekosten steigen ungebremst und bei einer Teilleistungsversicherung wie der Pflegeversicherung geht das zulasten der Betroffenen“, sagt sie. „So schlagen die hohen Steigerungen bei den Personalkosten zu Buche. Die Gehälter von Pflegekräften sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen und liegen im Branchenvergleich nunmehr über dem Durchschnitt. Es gab Nachholbedarf und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führt.“

Auch die übrigen Kostenbestandteile entwickeln sich nach oben. Unterkunft und Verpflegung kosten im Bundesdurchschnitt mittlerweile 1.068 Euro monatlich, nach 1.018 Euro zum 1. Juli 2025. Die Investitionskosten für Gebäude stiegen auf 521 Euro, nach 507 Euro im Vorjahreszeitraum.
Im EEE sind zudem Ausbildungskosten für Pflegefachpersonen enthalten, die aktuell durchschnittlich 128 Euro monatlich betragen. Im Vorjahr lagen sie noch bei 114 Euro.
Länder sollen Investitions- und Ausbildungskosten übernehmen
Elsner fordert, dass die Bundesländer ihre gesetzlichen Pflichten bei Investitions- und Ausbildungskosten vollständig erfüllen. „Investitionskosten sind Ländersache und müssen endlich auch vollumfänglich von diesen getragen werden“, sagt sie. Dasselbe gelte für die Ausbildungsfinanzierung. „Würden die zuständigen Bundesländer ihre Kosten für Investitionen und Ausbildung komplett übernehmen, müssten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner auf einen Schlag monatlich 649 Euro weniger im Durchschnitt bezahlen.“
Mit Blick auf die geplante Pflegereform mahnt Elsner eine gerechte Lastenverteilung an: „Wir brauchen eine Begrenzung des Kostenanstiegs. Die avisierte Pflegereform muss eine faire Lastenteilung und austarierte Eigenanteile erreichen.“
Sachsen-Anhalt günstig, Bremen am teuersten
Trotz eines bundesweiten Aufwärtstrends bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern. Die niedrigste Eigenbeteiligung im ersten Aufenthaltsjahr verzeichnet Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro monatlich, den höchsten Wert weist Bremen mit 3.761 Euro aus.
Ursache der Diskrepanz sind unter anderem unterschiedliche Personalschlüssel und ein ungleiches Engagement der Länder bei der Investitionskostenfinanzierung. Ein seit 2023 geltendes bundesweites Personalbemessungsinstrument, das einheitliche Obergrenzen und ein verbindliches Verhältnis von Fach- und Hilfskräften vorgibt, soll die Unterschiede mittelfristig verringern – der Prozess kommt jedoch laut vdek nur schleppend voran.

„Dass die Eigenbeteiligung für Pflegeheimbewohnende zwischen den Bundesländern so unterschiedlich ist, ist für die Betroffenen schwer nachvollziehbar. Wir müssen zu einer vergleichbaren Kostenstruktur kommen“, betont Elsner.
Die Pflegekasse gewährt auf den EEE einen Zuschuss, der mit der Aufenthaltsdauer steigt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent ab dem vierten Jahr. Die ausgewiesenen Zahlen sind Bundesdurchschnittswerte; innerhalb einer Einrichtung tragen alle Bewohnenden mit Pflegegrad zwei bis fünf denselben Eigenanteil. Für Pflegegrad eins übernimmt die Pflegekasse im stationären Bereich keine Kosten.













