Neubauten von Mietpreisbremse ausgenommen

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD haben sich auf Nachbesserungen an der Mietpreisbremse geeinigt. Sie wird demnach künftig nicht für Neubauten gelten.

Für Neubauten ist eine Begrenzung der Miete nicht vorgesehen.

Die Mietpreisbremse ist längst beschlossene Sache. Sie soll Mieter vor drastischen Mieterhöhungen schützen.

Das Gesetz sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Es soll in 2015 in Kraft treten und nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt gelten. Die Gebiete werden von den Bundesländern für jeweils fünf Jahre festgelegt.

Keine Preisbremse nach Modernisierungen

Wie Justiz und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) mitteilt, haben sich die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD nun darauf verständigt, Neubauten und die erste Vermietung nach umfassenden Modernisierungen von der Mietpreisbremse auszunehmen.

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Die Neubauaktivität soll so gesteigert werden. Scheinbar ist der Bundesregierung die Bekämpfung der Wohnungsknappheit wichtiger als niedrige Preise.

Seite zwei: Immobilienwirtschaft begrüßt Änderungen

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