PKV-Verband warnt vor Finanzausgleich in der Pflege: „Verfassungsrechtlich nicht haltbar“

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Debeka Vostandsvorsitzender Thomas Brahm
Foto: Debeka/PKV-Verband
Thomas Brahm: „Ein Finanzausgleich oder die Übertragung von Alterungsrückstellungen zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung wären jedoch keine Reformschritte. Beides wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Die SPD will der Pflegereform im Kabinett nur zustimmen, wenn ein Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung kommt. Der PKV-Verband hält das für verfassungswidrig. Welche Argumente er ins Feld führt, zeigt der Blick auf seine Stellungnahme.

Die SPD verknüpft den für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss zur Pflegereform mit der Einführung eines Pflege-Finanzausgleichs. Der Verband der Privaten Krankenversicherung lehnt einen solchen Ausgleich entschieden ab. Verbandsvorstandsvorsitzender Thomas Brahm hat dazu eine Stellungnahme vorgelegt.


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Brahm sieht Deutschland in der Pflegepolitik an einem Scheideweg. Die jetzt getroffenen Entscheidungen bestimmen aus seiner Sicht, ob künftige Generationen ein leistungsfähiges und finanziell tragfähiges Pflegesystem erben oder eine hohe Schuldenlast. Er unterstützt ausdrücklich den Kurs von Bundeskanzler Friedrich Merz, der die finanzielle Entlastung der jüngeren Generation zum zentralen Maßstab der Reformpolitik erklärt hat.

Die Bundesregierung müsse nun Strukturreformen auf den Weg bringen, fordert Brahm. Immer höhere Beiträge wären ein fatales Signal für Erwerbstätige, Arbeitgeber und den Wirtschaftsstandort Deutschland.

Was der PKV-Verband für die Pflegeversicherung fordert

Eine zukunftssichere Pflegeversicherung braucht nach Ansicht des Verbands einen effizienteren Umgang mit ihren Ressourcen, mehr Eigenverantwortung und stärkere präventive Elemente. Zudem müssten die Leistungen neu ausgerichtet werden, und zwar dorthin, wo sie am dringendsten benötigt werden.

Einen Finanzausgleich oder die Übertragung von Alterungsrückstellungen zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung lehnt Brahm jedoch ab. „Ein Finanzausgleich oder die Übertragung von Alterungsrückstellungen zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung wären jedoch keine Reformschritte. Beides wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar.“

Gerade in turbulenten Zeiten dürfe es keinen Eingriff in die private Vorsorge geben, so Brahm. „Gerade in diesen turbulenten Zeiten darf es keinen Eingriff in die private Vorsorge geben, das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und die Eigentumsgarantie darf nicht geschwächt werden.“

Privatversicherte zahlen bereits mehr

Ein solcher Schritt wäre nach Darstellung des Verbands zudem ungerecht. Privatversicherte zahlen heute im Durchschnitt mehr als Versicherte in der umlagefinanzierten Sozialen Pflegeversicherung, weil sie Beiträge für den Pflegefall und zusätzlich für die Demografievorsorge entrichten. Brahm warnt: „Ein willkürlicher Finanztransfer hier würde das Vertrauen in die kapitalgedeckte Vorsorge insgesamt erschüttern.“

Zugleich mahnt er zur Eile. „Wenn wir die Krise der Pflegeversicherung weiter verschieben, werden wir sie irgendwann nicht mehr bewältigen können.“ Der Verband appelliert an alle Beteiligten, die Verantwortung anzunehmen, die die Lage erfordert. „Deutschland kann es sich nicht leisten, erneut Zeit zu verlieren.“

Weitere Hintergründe zur Frage, warum der PKV-Verband einen Finanzausgleich für verfassungswidrig hält, veröffentlicht er auf seiner Website unter https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/finanzausgleich-in-der-pflege-verfassungswidrig-und-ohne-praktischen-nutzen/.


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