Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent. Der aktuelle Rentenwert klettert von 40,79 Euro auf 42,52 Euro pro Entgeltpunkt – die stärkste Erhöhung seit Jahren und deutlich über der Inflationsrate.
Beispielrechnungen Rentenanpassung
| Bisherige Monatsrente (brutto) | Erhöhung | Neue Rente ab Juli 2026 |
|---|---|---|
| 800 Euro | + 33,92 Euro | 833,92 Euro |
| 1.000 Euro | + 42,40 Euro | 1.042,40 Euro |
| 1.500 Euro | + 63,60 Euro | 1.563,60 Euro |
| 2.000 Euro | + 84,80 Euro | 2.084,80 Euro |
Standardrentner mit 45 Entgeltpunkten erhalten ab Juli monatlich rund 77,85 Euro brutto mehr – das sind über 934 Euro zusätzlich im Jahr.
Wichtig: Von der Brutto-Erhöhung gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab. Wer durch die Anhebung erstmals die Steuerpflicht überschreitet, zahlt zudem Einkommensteuer auf den erhöhten Betrag.
Grundrentenzuschlag 2026: Bis zu 499 Euro monatlich extra
Seit 2021 gibt es den Grundrentenzuschlag – und er wird automatisch gewährt, ohne Antrag. Wer jahrzehntelang für wenig Lohn gearbeitet hat, bekommt seine Rente damit spürbar aufgestockt.
Voraussetzungen auf einen Blick
- Mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten (Beitragszeiten, Kindererziehung, Pflege)
- Verdienst während des Berufslebens: zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittseinkommens (ca. 1.299 bis 3.463 Euro brutto/Monat)
- Der Zuschlag wird automatisch berechnet und ausgezahlt – kein Antrag nötig
Einkommensgrenzen 2026
| Personenstand | Einkommensgrenze für vollen Zuschlag |
|---|---|
| Alleinstehende | bis 1.491 Euro/Monat |
| Ehepaare / eingetragene Partner | bis 2.326 Euro/Monat |
Oberhalb der Grenze wird der Zuschlag schrittweise abgeschmolzen (60 Prozent des übersteigenden Betrags). Ab 1.908 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.744 Euro (Paare) wird jeder Cent zu 100 Prozent angerechnet.
Durchschnittliche Auszahlung: rund 97 Euro pro Monat – im besten Fall bis zu 499,68 Euro monatlich.
Beispielrechnung Grundrentenzuschlag
Maria T., 67 Jahre, hat 38 Jahre lang als Verkäuferin gearbeitet und bezieht eine Rente von 920 Euro. Ihr monatliches Einkommen liegt unter 1.491 Euro. Sie erfüllt alle Voraussetzungen und erhält automatisch einen Grundrentenzuschlag von ca. 130 Euro pro Monat → 1.560 Euro mehr im Jahr.
Erwerbsminderungsrente: Zuschlag ab Dezember 2025 integriert
Rund drei Millionen Erwerbsminderungsrentner profitieren seit dem 1. Dezember 2025 von einer strukturellen Verbesserung: Der bisher separat ausgezahlte Zuschlag wurde dauerhaft in die Rente eingebettet und wächst fortan automatisch mit jeder Rentenanpassung mit.
Wer erhält welchen Zuschlag?
- 7,5 Prozent Zuschlag: Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014
- 4,5 Prozent Zuschlag: Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018
Beispielrechnung Erwerbsminderungsrente
Klaus M. bezieht seit 2010 eine volle Erwerbsminderungsrente von 1.050 Euro.
- Zuschlag (7,5 %): + 78,75 Euro/Monat
- Neue Grundrente: 1.128,75 Euro
- Nach der Rentenanpassung (+4,24 %): 1.176,59 Euro
Gegenüber dem Vorjahr macht das ein Plus von rund 126 Euro monatlich – über 1.500 Euro mehr im Jahr.
Achtung Witwenrente: Ab Juli 2026 zählt der integrierte Zuschlag als anrechenbares Einkommen. Das kann bei Hinterbliebenen die Witwen- oder Witwerrente mindern. Betroffene sollten ihren Bescheid genau prüfen.
Witwen- und Waisenrente: Zuschlag auch hier
Auch Witwen-, Witwer- und Waisenrenten werden durch Zuschläge aufgebessert. Wer Anspruch auf eine große Witwenrente hat und die Voraussetzungen für den EM-Zuschlag erfüllt, kann in bestimmten Konstellationen bis zu 720 Euro mehr im Monat für begrenzte Zeit erhalten – abhängig von der individuellen Versicherungsbiografie des verstorbenen Partners.
So prüfen Sie Ihren Anspruch – Schritt für Schritt
- Rentenbescheid prüfen: Steht dort der Grundrentenzuschlag? Falls nicht, bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
- Versicherungsverlauf anfordern: Kostenlos unter rentenbescheid.de oder beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
- Zuschlagshöhe ermitteln: Der kostenlose Grundrenten-Rechner auf deutschland-rechner.de gibt erste Orientierung.
- Steuerliche Auswirkung prüfen: Eine höhere Rente kann die Steuerlast verändern – Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen.
- Widerspruchsfristen beachten: Ist ein Bescheid falsch oder fehlt ein Zuschlag, gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Zustellung.
Fazit: Jetzt handeln lohnt sich
Die Kombination aus Rentenanpassung, Grundrentenzuschlag und den neuen EM-Rentenregeln kann für betroffene Rentnerinnen und Rentner einen deutlichen Einkommenssprung bedeuten – in vielen Fällen mehrere Hundert Euro pro Monat oder weit über 1.000 Euro im Jahr. Da der Grundrentenzuschlag automatisch fließt, besteht vor allem Handlungsbedarf beim Überprüfen des eigenen Bescheids und bei der steuerlichen Optimierung.















