Minijob-Reform: So stark könnte das Netto sinken

Münzen, Geldbörse, Holzfiguren und Sparschwein mit Schirm als Symbol für Einkommen und Vorsorge.
Berit Kessler – stock.adobe.com
Die Debatte über Minijobs berührt nicht nur laufende Einkommen, sondern auch Fragen der sozialen Absicherung.

Die Alterssicherungskommission will Minijobs stärker in die Sozialversicherung einbeziehen. Für Millionen Beschäftigte könnte das weniger Netto bedeuten, zugleich aber mehr Absicherung. Entscheidend ist, wie der Gesetzgeber die Vorschläge ausgestaltet.

Minijobs sind in der Rentendebatte angekommen. Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission empfiehlt, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Auch die Möglichkeit, sich im Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, soll entfallen. Ausnahmen sieht die Empfehlung nur für Schülerinnen und Schüler vor.

Beschlossen ist die Reform bislang nicht. Die Minijob-Zentrale stellt klar, dass es sich um Empfehlungen handelt und die bestehenden gesetzlichen Regeln weiter gelten. Für Beschäftigte und Arbeitgeber ändert sich damit zunächst nichts.

Die Tragweite wäre dennoch erheblich. Im gewerblichen Bereich waren zuletzt mehr als 6,5 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt, hinzu kamen 252.372 Minijobber in Privathaushalten. Fast zwei Drittel der gewerblichen Minijobber waren zwischen 24 und 64 Jahre alt, Frauen stellten mit 55,9 Prozent die Mehrheit.

Minijobs sichern heute viel Netto

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro im Monat oder 7.236 Euro im Jahr. Sie ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt, der 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist. Daraus ergibt sich bei Mindestlohn eine maximale Arbeitszeit von rund 43 Stunden im Monat.

Für viele Beschäftigte liegt der Reiz des Minijobs in der einfachen Netto-Rechnung. Häufig kommt der Lohn nahezu brutto wie netto an. Zwar sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Beschäftigte können sich aber befreien lassen. Wer nicht befreit ist, zahlt im gewerblichen Minijob aktuell 3,6 Prozent zur Rentenversicherung. Bei 603 Euro Verdienst sind das 21,71 Euro im Monat. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich pauschal 15 Prozent.

Fiele der Sonderstatus weg, würden Minijobs stärker wie reguläre Beschäftigung behandelt. Beschäftigte müssten dann voraussichtlich eigene Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Kurzfristig bliebe dadurch weniger Netto. Langfristig könnten jedoch zusätzliche Ansprüche in der Sozialversicherung entstehen.

Nettoverlust trifft auf Vorsorgegewinn

Eine vereinfachte Rechnung zeigt die Größenordnung. Bei einem Monatsverdienst von 250 Euro blieben bei einem angenommenen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung von 21,15 Prozent noch 197,13 Euro netto. Bei 400 Euro wären es 315,40 Euro, bei 603 Euro noch 475,47 Euro. Gegenüber einem von der Rentenversicherungspflicht befreiten Minijob entspräche das einem Minus von 52,87 Euro, 84,60 Euro beziehungsweise 127,53 Euro im Monat.

Monatlicher BruttolohnHeute: Minijob, von RV-Pflicht befreitHeute: Minijob mit 3,6 % RV-EigenanteilVereinfachtes Reform-Szenario mit 21,15 % Arbeitnehmer-SozialabgabenMöglicher Netto-Rückgang gegenüber befreitem Minijob
250 Euro250,00 Euro241,00 Euro197,13 Euro52,87 Euro
400 Euro400,00 Euro385,60 Euro315,40 Euro84,60 Euro
603 Euro603,00 Euro581,29 Euro475,47 Euro127,53 Euro

Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle hatte bereits im Februar 2026 berechnet, dass eine Einschränkung von Minijobs die Nettoeinkommen vieler Betroffener senken würde. Rund vier Millionen von damals etwa sieben Millionen Minijobbern wären demnach betroffen. Die Sozialversicherungen könnten Zusatzeinnahmen von etwa 4,5 Milliarden Euro erzielen.

Der zweite Effekt zeigt sich erst langfristig. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung schafft umfassendere Ansprüche, etwa bei Rente, Arbeitslosigkeit, Krankheit und Pflege. Bei niedrigen Verdiensten bleiben die zusätzlichen Rentenanwartschaften allerdings begrenzt. Ein Minijob mit 603 Euro Monatslohn ist auch bei voller Beitragspflicht kein großer Rentenhebel, sondern eher ein kleiner Baustein.

Reform bleibt politisch umstritten

Befürworter sehen Minijobs als Fehlanreiz. Aus ihrer Sicht halten sie Beschäftigte zu lange in geringfügiger Arbeit, statt den Übergang in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern. Besonders für Frauen kann das Folgen haben, weil geringe Arbeitszeiten und niedrige eigene Beiträge das Risiko niedriger Renten erhöhen.

Kritiker warnen vor dem Verlust flexibler Beschäftigung. Besonders Gastronomie, Hotellerie und Einzelhandel nutzen Minijobs, um Stoßzeiten, Wochenendarbeit oder kurzfristigen Personalbedarf abzudecken. Arbeitgeber zahlen im heutigen System bereits pauschale Abgaben von etwas mehr als 30 Prozent, während Beschäftigte kaum oder keine Sozialabgaben leisten.

Für viele Beschäftigte ist der Minijob kein Ersatz für eine Vollzeitstelle, sondern ein Zusatzverdienst neben Hauptjob, Studium, Ruhestand oder Haushaltseinkommen. Für die weitere Debatte wird daher entscheidend, ob der Gesetzgeber Übergangsregeln, Ausnahmen oder neue Modelle für niedrige Einkommen vorsieht.


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Beratung muss Erwerbsbiografien in den Blick nehmen

Für die gesetzliche Rente wäre die Reform ambivalent. Mehr Beschäftigte würden Pflichtbeiträge zahlen, was die Finanzierungsbasis verbreitern und Beitragszeiten stärken könnte. Wegen der niedrigen Einkommen blieben die zusätzlichen Ansprüche im Einzelfall aber überschaubar.

Schon heute erwerben Minijobber mit eigenem Rentenbeitrag Pflichtbeitragszeiten. Der Anteil ist jedoch gering: Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung bleiben im gewerblichen Bereich 20,9 Prozent rentenversicherungspflichtig, in Privathaushalten 11,3 Prozent. Die große Mehrheit entscheidet sich gegen eigene Rentenbeiträge.

Für Beraterinnen und Berater liegt der Gesprächsanlass daher weniger in der Frage, wie viele Euro Monatsrente ein einzelner Minijob bringt. Wichtiger ist die gesamte Erwerbsbiografie. Wer dauerhaft nur geringe Beiträge zahlt, baut auch dauerhaft nur begrenzte Ansprüche auf. Wer kurzfristig auf jeden Euro Netto angewiesen ist, kann durch eine Reform zunächst deutlich belastet werden.

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