Rentenvergleich: Warum ein Arbeitnehmer siebenmal länger einzahlen muss als ein Bundestagsabgeordneter

Foto: AdobeStock/Mirko
Bundestagsplenum im Deutschen Reichstagsgebäude in Berlin

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Linken zeigt: Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer muss rund siebenmal länger arbeiten, um dieselben Altersversorgungsansprüche zu erreichen wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Wahlperiode.

Die Linke hat ihre Kritik an der Höhe der Diäten und Altersentschädigungen für Abgeordnete mit einer
Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags untermauert.

Die Rentenexpertin der Fraktion, Sarah Vollath, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), die Abgeordnetendiät und die Altersentschädigung für Abgeordnete bewegten sich auf einem Niveau,
das nichts mit der Lebensrealität der meisten Menschen zu tun habe.

„Um die gleichen Ansprüche zu erhalten wie ein Bundestagsabgeordneter nach einer Legislatur, müsste ein Beschäftigter knapp 28 Jahre lang in Vollzeit arbeiten und in die Rentenkasse einzahlen. Und das auch nur, wenn die Diätenerhöhung ausgesetzt wird.“ Das sei „einfach absurd“. „Wenn die Diätenerhöhung nicht ausgesetzt wird, wären es ab Juli sogar 29 Jahre.“ Sie forderte, Abgeordnete müssten in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.


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Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hatte auf Anfrage der Linke für die Berechnungen den Durchschnittsverdienst eines Arbeitnehmers zugrunde gelegt. Das Ergebnis ist, dass ein Arbeitnehmer für eine vergleichbare Altersversorgung eines Abgeordneten etwa siebenmal so lang arbeiten muss.

Verzicht auf Diätenerhöhungen?

In diesem Jahr plädieren alle Fraktionen im Bundestag für einen Verzicht auf die Diätenerhöhung. Mitte Mai hieß es etwa aus der Union, es werde überlegt, den Beschluss zum Verzicht zeitlich mit
Reformgesetzen zu koppeln, die Bürgern und anderen Gruppen etwas abverlangen – um zu signalisieren, dass Abgeordnete selbst zum Verzicht bereit seien. Eigentlich sollten die monatlichen Diäten der 630 Abgeordneten zum 1. Juli um 497 Euro steigen – auf rund 12.330 Euro. Das ergibt sich aus einem im Abgeordnetengesetz verankerten Automatismus, nach dem die Anpassung der Bezüge an die Entwicklung der Durchschnittslöhne gekoppelt ist. (dpa-AFX)

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