Riester-Rente: Zeit für einen Reload

Die Unterteilung in unmittelbar, mittelbar und Nicht-Förderberechtigte macht das Riester-System unnötig kompliziert und für viele auch schwer verständlich. Riester-Rente für alle – ganz gleich welcher Erwerbsform die Sparer nachgehen. Das wäre eine einfache Lösung. Das hatte Walter Riester ursprünglich auch beabsichtigt: kapitalgedecktes, gefördertes Altersvorsorgesparen für alle. Erst im Gesetzgebungsverfahren zur Riester-Rente kam dann die Bindung an die Sozialversicherungspflicht hinzu.

Selbstständige von Riester-Rente ausgeschlossen

Politiker, die heute die unzureichende Altersvorsorge von Selbstständigen beklagen, sollten daran denken, dass sie diese Gruppe der Gesellschaft selbst von der Riester-Rente ausgeschlossen haben. Eine Beschränkung auf abhängig Beschäftigte ist doch längst nicht mehr zeitgemäß. Viele Erwerbsbiografien weisen heute einen Wechsel von Phasen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit auf. Die Verwaltung der Riester-Rente ist von deren Schöpfern unnötig kompliziert angelegt worden.

Die Regeln für die Zulagenberechtigung umfassen heute mehr als zehn Seiten. Nach Schätzungen des GDV entsteht ein Viertel der Kosten der Riester-Verträge durch die Zulagenverwaltung. Die Kombination aus fester Zulage sowie Steuervorteil und die Kontrolle durch die Mammutbehörde der Zulagenstelle mit mehr als 1.000 Mitarbeitern hat die Förderung aufwändig, schwerfällig und störanfällig gemacht. Sage keiner, es habe dazu keine Alternative gegeben. Walter Riester wollte ursprünglich gar keine Zulagenstelle, sondern die Förderung von den Finanzämtern durchführen lassen.

Kleinerer Schritte für einen Reload der Riester-Rente

Über die nötigen Daten dafür hätten diese verfügt. Aber die Bundesländer wollten den Finanzämtern diese zusätzliche Aufgabe nicht zumuten. Es gäbe also eine ganze Reihe kleinerer Schritte für einen Reload der Riester-Rente. Der weitreichendste allerdings müsste am Produkt selbst ansetzen und die gesetzliche Beitragsgarantie zur Disposition stellen. Die Beitragsgarantie vermittelt eine Sicherheit, die sie letztlich gar nicht leistet. Erstens verursacht sie erhebliche Opportunitätskosten. Mögliche Erträge werden „weggarantiert“. Zweitens greift sie bei langlaufenden Altersvorsorge-Verträgen nur in einen verschwindend kleinen Bruchteil aller denkbaren Szenarien.

Zu den Kosten: Eine 25-jährige Anlegerin zum Beispiel, die ab Mitte dieses Jahres 42 Jahre lang Monat für Monat 50 Euro in einen Sparvertrag mit Beitragsgarantie einzahlt, verzichtet im Vergleich zu einer Anlage ohne Garantie auf einen Vermögenszuwachs von rund 140.000 Euro, obwohl die Wahrscheinlichkeit für den Garantiefall weniger als vier Prozent beträgt. Das ist mehr als das Fünffache der eingezahlten Beiträge. Das ergaben Berechnungen, die das Deutsche Institut für Altersvorsorge in diesem Frühjahr vorgestellt hat.

Seite drei: Wenig oder gar keine Garantien in der Ansparphase

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