Steueranreize für Wohnungsneubau

Das Bundeskabinett hat am 03. Februar 2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus gebilligt. Die Koalition setzt den Höchstbetrag für Steuervergünstigungen nach oben, um den Neubau von Mietwohnungen zu fördern.

Steueranreize sollen zum Bau von Wohnraum führen.

Befürworter glauben, dass so die richtigen Anreize gesetzt werden. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert rät jedoch dazu, erst das Gesetz abzuwarten, den endgültigen Wortlaut zu prüfen und dann zu handeln.

Politik fürchtet Mitnahmeeffekte

„Die Wohnungswirtschaft fordert seit langem steuerliche Anreize für den Bau neuer Wohnungen. Ebenso lange hatte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dies abgelehnt. Denn eine Steuerförderung kommt auch jenen zugute, die ohnehin gebaut hätten. Die Mitnahmeeffekte sind bei Steuerzuschüssen immer enorm, weshalb die Finanzminister von Bund und Ländern eigentlich jede finanzielle Förderung nur noch als Zuschuss geben wollen“, erklärt Rau-Franz.

Angesichts des drohenden Wohnungsmangels hoffe Finanzminister Wolfgang Schäuble nun jedoch, dass ein Steueranreiz schneller zu Investitionen führt als ein Zuschuss, den man beantragen müsste. „Wir müssen jetzt die richtigen Anreize setzen und den Neubau von Wohnungen gezielt und zeitlich befristet steuerlich fördern“, sagte Schäuble nach dem Kabinettsbeschluss.

Keine Garantie für günstige Mieten

Bauministerin Barbara Hendricks (SPD) fordert: „Wir brauchen jetzt mindestens 350.000 neue Wohnungen pro Jahr – nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle, die bezahlbaren Wohnraum benötigen und schon immer hier leben.“ Chris Kühn von den Grünen kritisierte, dass die Bundesregierung mit der steuerlichen Sonderförderung Geld an private Investoren verteile, ohne dafür die Garantie für günstige Mieten zu bekommen.

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Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) stufte die „Sonder-Afa“ als wirksamen Anreiz ein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen. GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßte auch die erhöhte Kostenobergrenze. Besonders in den Metropolregionen lägen die Herstellungskosten in der Regel deutlich über 2.200 Euro je Quadratmeter. (kl)

Foto: Shutterstock

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