Welche Vorteile haben digitale Fondsanteile für Asset Manager, Vertriebspartner und Anleger?
Stumpf: Der entscheidende Unterschied zu einem klassischen Fondsanteil ist, dass sich die Regeln – wer den Anteil halten darf, wie Ausschüttungen berechnet und ausgezahlt werden, ob er übertragbar oder als Sicherheit nutzbar ist – direkt im Anteil selbst hinterlegen und automatisch ausführen lassen, statt in Verträgen und separaten Verwaltungssystemen verteilt zu sein. Das Potenzial entfaltet sich allerdings erst, wenn die beteiligten Parteien – Register, Verwahrstelle, Zahlstelle – auf einer gemeinsamen digitalen Infrastruktur zusammenarbeiten; solange einzelne Schritte weiterhin klassisch und manuell laufen, bleibt der Effekt Stückwerk.
Sind alle Beteiligten so weit, könnten für Asset Manager Ausschüttungen und Wiederanlagen ohne manuellen Bearbeitungsschritt laufen, weil die Berechnungslogik im Anteil selbst steckt. Für Vertriebspartner sänke der Aufwand pro Transaktion, weil weniger Rückfragen und Abstimmungen zwischen Beteiligten nötig wären. Für Anleger liefe das am Ende auf schnellere Prozesse und Produkte hinaus, die sich technisch flexibler an unterschiedliche Anlegerbedürfnisse anpassen lassen, ohne dass jede Variante manuell administriert werden muss.
Wie verändert Tokenisierung Vertrieb, Zeichnung, Verwaltung und Rücknahme von Fondsanteilen?
Stumpf: Zeichnung und Rücknahme sind heute an feste Bearbeitungsfenster gebunden, weil mehrere Beteiligte – Register, Verwahrstelle, Zahlstelle – ihre jeweiligen Bücher nacheinander abgleichen müssen. Ist der Fondsanteil smart-contract-basiert und ist zusätzlich auch die Zahlungsseite digital integriert, lassen sich Lieferung und Zahlung im selben Schritt ausführen, statt sie nachträglich zusammenzuführen – das setzt aber voraus, dass Register und Zahlungsverkehr auf derselben Infrastruktur zusammenlaufen, was bislang eher die Ausnahme als der Standard ist.
Wo das gelingt, könnte eine Zeichnung oder Rücknahme ausgeführt werden, sobald die Bedingungen erfüllt sind – nicht erst zum nächsten Cut-off-Termin der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Für Vertriebspartner würde das den Abstimmungsaufwand senken, weil ein Großteil der heute manuell koordinierten Prozessschritte direkt in der Abwicklung passieren könnte.
Inwieweit unterscheidet sich aus Kundensicht ein tokenisiertes Wertpapier von einem nicht tokenisierten?
Stumpf: Für den Anleger bleiben Investment und Rechte identisch. Was sich ändert, ist die Geschwindigkeit und Verfügbarkeit. Ein gutes Beispiel ist der in den USA zugelassene Geldmarktfonds BENJI von Franklin Templeton: Anteile sind rund um die Uhr peer-to-peer übertragbar, mit einem kumulierten Transfervolumen von über 211 Millionen US-Dollar bis Ende März 2026, und der Ertrag wird sekundengenau bis zum Übertragungszeitpunkt gutgeschrieben.
Das ist nur möglich, weil Übertragung und Ertragsberechnung automatisiert im Anteil selbst ablaufen, statt zwischen Handelstagen manuell nachgeführt zu werden. Der Anleger merkt am Ende vor allem: Sein Investment ist nicht mehr an Öffnungszeiten oder Bearbeitungsfenster gebunden.
In welchen Bereichen findet derzeit Tokenisierung besonders ausgeprägt statt?
Stumpf: Am weitesten fortgeschritten sind Anleihen und Geldmarktfonds, weil sich der wirtschaftliche Nutzen dort unmittelbar in Geld ausdrückt. BlackRocks Fonds BUIDL, mit über vier Milliarden US-Dollar der größte tokenisierte Kurzläufer-Fonds weltweit, wird seit Juni 2025 von den Handelsplätzen Crypto.com und Deribit als Sicherheit für institutionelles Handelsgeschäft akzeptiert.
Anleger müssen ihre Position dafür nicht liquidieren, sondern behalten die laufende Verzinsung, während der Anteil gleichzeitig als Collateral hinterlegt ist. Das funktioniert nur, weil der Status des Anteils – gehalten, unbelastet, verpfändet – jederzeit automatisch und für alle Beteiligten eindeutig feststellbar ist, statt bei einer separaten Stelle erfragt werden zu müssen.
Welche Sachwerte – Immobilien, Autos, Gemälde et cetera – können sinnvoll tokenisiert werden beziehungsweise wo liegen die Grenzen?
Stumpf: Immobilien, Infrastruktur, Energieprojekte oder Private Debt sind die naheliegenden Anwendungsfelder – allerdings nicht durch eine direkte Tokenisierung des Sachwerts selbst, sondern indirekt über eine Gesellschaftsstruktur: Die Immobilie liegt weiterhin klassisch im Grundbuch, gehalten von einer Objektgesellschaft (SPV), und tokenisiert werden die Anteile an dieser Gesellschaft. Das eWpG schafft dafür seit 2021 die gesetzliche Grundlage, diese Anteile elektronisch statt als Urkunde zu begeben.
Für Anleger bedeutet das ein Bruchteilseigentum ab kleinen Tickets statt Mindestbeteiligungen im sechsstelligen Bereich, und einen Investorenkreis, der nicht mehr auf einen einzelnen regionalen Vertriebskanal beschränkt ist. Bei physischen Einzelwerten wie Kunst oder Oldtimern gilt dasselbe Prinzip – auch hier wird nicht das Objekt selbst, sondern eine Halterstruktur tokenisiert –, nur hängt der Nutzen dort stärker von der Konstruktion ab: Entscheidend sind eindeutig definierte Rechte, eine belastbare Bewertung, eine funktionierende Verwahrung und ein Zweitmarkt.
Grundsätzlich gilt: Tokenisierung schafft nur dann echten Mehrwert, wenn alle Beteiligten – Verwahrer, Bewerter, Käufer, Verkäufer – in einem gemeinsamen digitalisierten Ökosystem interagieren. Ist nur der Anteil digital, der Rest des Prozesses aber weiterhin analog und fragmentiert, bleibt der Vorteil gering.
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Tokenforge ist ein in Hamburg ansässiger Technologieanbieter, der sich auf die regulierte Tokenisierung von realen Vermögenswerten spezialisiert hat. Das Unternehmen ermöglicht nach eigenen Angaben die digitale Emission, den Vertrieb und die Verwaltung von Vermögenswerten wie Immobilieninvestitionen, Anleihen und Fonds – unter Berücksichtigung der MiFID II, des eWpG und der MiCAR.
Die Fragen stellte Stefan Löwer. Die Antworten sind auch in den Artikel Crowdinvesting 2026: Ein Markt zwischen Bereinigung und Neustart eingeflossen.














