Vermögenssteuer: Rückkehr einer Untoten

Schließlich basiert die Idee einer Vermögenssteuer hauptsächlich darauf, dass Vermögen sich durch Zinsen und Zinsenzinsen kontinuierlich vermehrt. Da die Zinsen nur teilweise besteuert werden können, wächst in der linken Terminologie das Vermögen „der Reichen“ dann automatisch immer weiter und immer schneller an, die „Schere zwischen arm und reich“ klafft dadurch immer weiter auseinander.

Erbschafts- und weitere Substanzsteuern reichen in manchen Augen zur Korrektur dieses Automatismus nicht aus, so dass dann eine direkte, laufende Vermögenssteuer gefordert wird. Über diese Argumentation ließ sich früher sicherlich trefflich und mit gewisser Berechtigung streiten. Heute jedoch fehlt eine wesentliche Basis dafür: die Zinsen.

Vermögen vermehrt sich heute nicht mehr automatisch. Im Gegenteil: Wenn es nicht mit Risiko angelegt wird, verliert es automatisch an Wert – mindestens in Höhe der Inflationsrate. Bald kommen wahrscheinlich noch „Negativzinsen“ hinzu.

3,5 Prozent p.a. für Substanzerhalt

Scholz gibt zwar vor, diese Minuszinsen verbieten zu wollen (und zu können), sie werden aber in der Regel ohnehin als Gebühren getarnt werden. Und letztlich kann wohl niemand den Banken verdenken oder gar verbieten, dass sie die Kosten, die sie für die Lagerung des Geldes bei der EZB haben, irgendwie wieder hereinbekommen müssen.

Für die Vermögenden hieße das: Zwei Prozent Inflation plus zum Beispiel 0,5 Prozent wie auch immer bezeichneter „Negativzins“ plus ein Prozent Vermögenssteuer. Sie müssen also insgesamt einen Ertrag von 3,5 Prozent pro Jahr erzielen, nur um die Substanz zu erhalten.

Kapitalerträge steuerpflichtig

Hinzu kommt: Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Es fällt darauf zwar nur die „Abgeltungssteuer“ (Kapitalertragssteuer) von 25 Prozent plus Soli an, dies aber für jeden Euro über dem Freibetrag – und nicht erst nach Überschreiten der Inflationsrate.

Wer es zum Beispiel schafft, ein Prozent Kapitaleinkünfte auf sein Vermögen erzielen, muss die Steuer bezahlen, obwohl er real Geld verloren hat. Auch darüber sollte gelegentlich einmal diskutiert werden, zumal die Kapitalertragssteuer ebenfalls aus einer Zeit stammt, als es noch Guthabenzinsen gab – die deutlich über der Inflationsrate lagen. Doch das führt hier zu weit vom Thema ab.

Seite 3: Einkommen vs. Vermögen

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