Paragraf 34e GewO: Umstrittenes Berufsbild „Versicherungsberater“

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Auch Frank Frommholz, geschäftsführender Gesellschafter der Hamburger Finanzberatung Frommholz OHG, kritisiert den bestehenden „Flickenteppich von Einzelregulierungen“, der das übergeordnete Interesse der Verbraucher, eine umfassende, ergebnisoffene Beratung zu erhalten, vernachlässige.

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„Die bestehende Differenzierung kann nur in praxisfernen Köpfen von Juristen und Politikern entstanden sein“, meint Frommholz. Finanzberatung müsse vom Ansatz her ganzheitlich sein.

„Niemals weiß ich vor Beginn eines Gesprächs, in welche Richtung die Beratung geht. Und zielführende Produkte haben zudem längst die Grenzen der Sparten überschritten“, so Frommholz weiter.

Schon zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zur Honorarberatung über Finanzinstrumente hatten Honorarberater und Verbraucherschützer eine produktübergreifende Regelung angemahnt. Nun hoffen sie, dass der Gesetzgeber nachbessert. (jb)

Foto: VDVM

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