Berufsstart: Wo für Auszubildende Versicherungslücken drohen

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Mit KI erstelltes Symbolbild.

Mit dem Ausbildungsstart ändert sich für junge Menschen nicht nur der Alltag. Auch beim Versicherungsschutz gelten neue Regeln. Welche Policen weiter über die Eltern laufen und wo eigener Schutz erforderlich wird, sollten Auszubildende frühzeitig klären.

Mit dem Beginn einer Ausbildung setzt in der Regel die Sozialversicherungspflicht ein. Damit verändert sich für viele Auszubildende auch der Versicherungsschutz. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) rät deshalb, bestehende Verträge und die Absicherung über die Familie zu überprüfen.

Eine wichtige Änderung betrifft die Krankenversicherung. Viele Auszubildende sind mit dem Berufsstart nicht mehr über die Familienversicherung abgesichert. Sie sollten daher klären, wie ihr Krankenversicherungsschutz künftig geregelt ist.


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Auch bei anderen Versicherungen kann Handlungsbedarf entstehen. Nach Angaben der DVAG kommt es zum Ausbildungsbeginn immer wieder vor, dass bestehende Absicherungen aus dem Elternhaus ungeprüft übernommen oder Verträge nicht an die neue Lebenssituation angepasst werden.

Haftpflicht und Unfallschutz prüfen

Die gesetzliche Unfallversicherung greift in der Regel während der beruflichen Tätigkeit sowie auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück. Unfälle in der Freizeit sind darüber jedoch nicht abgesichert. Eine private Unfallversicherung kann diesen Bereich ergänzen.

Auch der private Haftpflichtschutz sollte geprüft werden. Eine eigene Police ist nicht in jedem Fall erforderlich, da Auszubildende unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin über den Familientarif der Eltern versichert sein können. Entscheidend sind die jeweiligen Vertragsbedingungen. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich Schäden, die Versicherte anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Eigene Schäden deckt sie dagegen nicht ab.

Hinzu kommt die Absicherung der eigenen Arbeitskraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann bereits zum Ausbildungsstart relevant sein. Ein früher Abschluss kann sich auf die Beitragshöhe und die Versicherbarkeit auswirken, da Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss eine Rolle spielen.

Eigene Wohnung verändert den Versicherungsbedarf

„Der Ausbildungsstart ist für viele der erste echte Kontakt mit eigenständigen Versicherungsentscheidungen – und genau hier entstehen häufig erste Lücken“, erklären die Finanzcoaches der DVAG. Auszubildende sollten demnach zunächst klären, welcher Schutz weiterhin über die Eltern besteht und welche Verträge künftig selbst abgeschlossen werden müssen. „Wichtig ist, bestehende Verträge aus der Kindheit und den Schutz über die Familie aktiv zu überprüfen und mit der neuen Situation abzugleichen.“

Zieht ein Auszubildender zum Berufsstart in die erste eigene Wohnung, kann sich der Versicherungsbedarf zusätzlich verändern. Je nach persönlicher Situation kann dann beispielsweise eine Hausratversicherung sinnvoll sein. Auch bestehende Versicherungsverträge sollten auf die veränderten Lebensumstände geprüft werden.


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