Warum lebenslanges Einkommen das Ziel jeder Altersreform sein muss

Foto: DAV
Susanna Adelhardt: "Wenn das Ziel eine breite und nachhaltige Absicherung des Lebensstandards im Alter ist, braucht es mehr Verbindlichkeit."

Die Deutsche Aktuarvereinigung begrüßt die laufenden Reformen zur Altersvorsorge und mahnt zugleich: Freiwillige Lösungen erreichen jene nicht, die am stärksten auf zusätzliche Absicherung angewiesen sind. Was die Aktuare stattdessen fordern, hat Sprengkraft, weil es den aktuellen Reformansatz unterläuft.

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) bewertet die aktuellen Reformen zur betrieblichen Altersversorgung und privaten Altersvorsorge grundsätzlich positiv. Doch das Lob ist an eine Bedingung geknüpft: Die Reformen müssen konsequent auf eine flächendeckende und lebenslange Einkommenssicherung im Alter ausgerichtet werden. Das machte DAV-Vorstandsvorsitzende Susanna Adelhardt beim digitalen Jahrespressegespräch der Vereinigung deutlich.

„Eine Alterssicherung, die allein auf Umlagefinanzierung basiert, steht langfristig nur auf einem Bein. Für mehr Stabilität braucht es ein zweites starkes Standbein in Form kapitalgedeckter Alterssicherung“, sagt Adelhardt. Der Kapitalmarkt müsse stärker genutzt, Investitionen in Sachwerte gefördert werden. Die Reform der privaten Altersvorsorge sei grundsätzlich geeignet, Vermögensbildung zu stärken – entscheidend sei jedoch, dass daraus auch eine verlässliche Alterssicherung entstehe. Sparpläne allein sichern kein Leben ab, so die DAV-Vorstandsvorsitzende.

Denn aus Sicht der DAV kann echte Alterssicherung nur durch ein lebenslanges Einkommen gewährleistet werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben das belegt – sowohl im Bereich Riester als auch bei der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung: Freiwillige Lösungen erreichen gerade jene Menschen nicht, die besonders auf zusätzliche Absicherung angewiesen sind.

Obligatorium als Konsequenz aus gescheiterter Freiwilligkeit

„Wenn das Ziel eine breite und nachhaltige Absicherung des Lebensstandards im Alter ist, braucht es mehr Verbindlichkeit. In der dritten Säule hat sich der Gesetzgeber gegen die verpflichtende lebenslange Absicherung entschieden. Damit werden Auto-Enrolment-Modelle oder ein Obligatorium im Bereich der bAV zum Mittel der Wahl“, betont Adelhardt. Die DAV-Vorsitzende spricht sich dabei für Rahmenbedingungen aus, die Arbeitgeber nicht übermäßig belasten – und macht das konkret.

Lebenslange Leistungen aus einer verpflichtenden kapitalgedeckten Alterssicherung dürften nicht mit einer Einstandspflicht der Arbeitgeber verbunden sein, unabhängig davon, ob die Lösung mit oder ohne Garantien ausgestaltet ist. Bereits bestehende betriebliche Versorgungssysteme müssten auf ein etwaiges Obligatorium angerechnet werden können. Und die Prozesse – für Unternehmen wie für Beschäftigte – müssten deutlich einfacher werden als bisher.

Reformbedarf sieht Adelhardt auch in der Rentenphase. Flexiblere Modelle mit moderat schwankenden Rentenleistungen könnten langfristig höhere Renditen und damit höhere lebenslange Alterseinkommen ermöglichen. Was dafür fehlt: ein regulatorischer Rahmen, der dauerhaft hohe Investitionsquoten in Sachwerte zulässt. Derzeit verhindert das Steuerrecht, dass solche Modelle überhaupt an der staatlichen Förderung partizipieren können.

Infrastruktur als strukturell passende Anlageklasse

Besonders großes Potenzial sehen die Versicherungsaktuare bei Infrastrukturinvestitionen. „Die langfristigen Verpflichtungen der Alterssicherung passen strukturell hervorragend zu langfristigen Infrastrukturprojekten“, sagt Adelhardt. Die Politik sei gefordert, dafür attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen in Deutschland und Europa zu schaffen.

Staatliche Investitionsvorgaben lehnt die DAV dabei klar ab. Sie würden die Verantwortung der Einrichtungen für ihre Anlageentscheidungen unterhöhlen – und damit genau jene Qualität gefährden, auf die eine nachhaltige Alterssicherung angewiesen ist. Konkret fordert die Vereinigung, dass lebenslange Leistungen aus einer verpflichtenden kapitalgedeckten Alterssicherung nicht mit einer Einstandspflicht der Arbeitgeber verbunden sein dürfen – unabhängig davon, ob die Lösung mit oder ohne Garantien ausgestaltet ist. Bereits bestehende betriebliche Versorgungssysteme müssten auf ein etwaiges Obligatorium angerechnet werden können. Zudem brauche es vereinfachte und standardisierte Prozesse, um die Teilnahme für Unternehmen und Beschäftigte möglichst unkompliziert zu gestalten.

Reformbedarf sieht die DAV aber auch in der Rentenphase selbst. Flexiblere Modelle mit moderat schwankenden Rentenleistungen könnten höhere langfristige Renditen ermöglichen und damit insgesamt höhere lebenslange Alterseinkommen schaffen. Voraussetzung sei ein regulatorischer Rahmen, der dauerhaft hohe Investitionsquoten in Sachwerte zulasse. Derzeit verhindere das Steuerrecht, dass solche Modelle an der staatlichen Förderung partizipieren können.

Infrastruktur als strukturell passende Anlageklasse

Besonders großes Potenzial sieht die DAV zudem bei Infrastrukturinvestitionen. „Die langfristigen Verpflichtungen der Alterssicherung passen strukturell hervorragend zu langfristigen Infrastrukturprojekten“, sagt Adelhardt. Die Politik sei daher gefordert, attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen für entsprechende Investitionen in Deutschland und Europa zu schaffen. Staatliche Investitionsvorgaben lehnt die DAV hingegen ab. Sie würden die Verantwortung der Einrichtungen der Alterssicherung für ihre Anlageentscheidungen nur verwässern.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen