Sturm, Hagel, Starkregen: Was Versicherte jetzt wissen sollten

Bianca Boss
Foto: BdV/Achenbach
Bianca Boss: "Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag sind in der Regel über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgesichert."

Gewitter mit Starkregen und Hagel ziehen über Deutschland. Der Bund der Versicherten erklärt, welche Police bei welchem Schaden einspringt und wo eine Lücke im Schutz droht.

Deutschland steuert auf ein sehr heißes Wochenende zu. Und der Deutsche Wetterdienst warnt bereits vielerorts vor kräftigen Gewittern mit Starkregen, Hagel und Sturmböen. Lokal sind auch Unwetter mit Überschwemmungen durch große Regenmengen in kurzer Zeit möglich. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher stellt sich damit die Frage, welche Schäden ihre Versicherung übernimmt.


Das könnte Sie auch interessieren:

„Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitzschlag sind in der Regel über die Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgesichert“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten. Anders sehe es bei Überschwemmungen durch Starkregen aus: Dafür werde zusätzlich eine Elementarschadenversicherung benötigt.

Die Wohngebäudeversicherung kommt unter anderem für Schäden am Gebäude auf, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser entstehen. Die Hausratversicherung schützt entsprechend das Inventar der Wohnung oder des Hauses gegen diese Gefahren.

Elementarschadenversicherung schließt eine zentrale Lücke

Werden Gebäude oder Hausrat durch über die Ufer tretende Gewässer oder durch Starkregen überflutet, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn eine Elementarschadenversicherung vereinbart wurde. „Dieser zusätzliche Schutz deckt neben Überschwemmungen beispielsweise auch Schäden durch Rückstau, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche ab“, sagt Boss.

Kommt es zu einem Unwetterschaden, sollten Betroffene den Schaden möglichst umfassend dokumentieren. Fotos und Videos unmittelbar nach dem Ereignis können später wichtige Nachweise liefern. Die Versicherung sollte schnellstmöglich informiert werden, idealerweise zunächst telefonisch und danach schriftlich.

Dokumentation und Sicherheit haben Vorrang

Hilfreich ist außerdem eine Liste aller beschädigten Gegenstände, ergänzt durch Fotos sämtlicher Schäden. Das Schadenbild sollte grundsätzlich nicht verändert werden, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Gleichzeitig sind Versicherte verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern. Die eigene Sicherheit hat dabei immer Vorrang.


Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen