Wohngeld 2027: Diese Änderungen plant die Bundesregierung – Tabelle zeigt die Folgen

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Neue Mietenstufen können das Wohngeld beeinflussen

Mit der Reform will die Bundesregierung außerdem die Mietenstufen der Gemeinden und Landkreise aktualisieren. Die Mietenstufe bildet das regionale Mietniveau ab und entscheidet mit darüber, bis zu welcher Höhe Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung einfließt.

Steigt eine Gemeinde in eine höhere Mietenstufe auf, können höhere Wohnkosten berücksichtigt werden. Fällt sie dagegen in eine niedrigere Stufe, sinkt der Höchstbetrag, den die Wohngeldbehörde ansetzen darf.

Welche Gemeinden ab 2027 einer anderen Mietenstufe angehören werden, lässt sich erst beurteilen, wenn die endgültige Wohngeldverordnung vorliegt.

Wohngeldrechner bildet die Reform noch nicht ab

Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen arbeitet derzeit noch mit dem geltenden Recht. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass der Gesetzgeber den Wohngeldanspruch zum 1. Januar 2027 neu regeln will und das parlamentarische Verfahren noch läuft.

Der Rechner eignet sich deshalb nur als Orientierung für die aktuelle Rechtslage. Wie hoch der Wohngeldanspruch nach einer möglichen Reform ausfallen würde, kann er derzeit noch nicht zuverlässig berechnen.

Vor allem in folgenden Fällen empfiehlt sich nach Inkrafttreten der Reform eine neue Berechnung:

  • Der aktuelle Bewilligungszeitraum endet 2027.
  • Der Haushalt erhält bislang nur einen geringen Wohngeldbetrag.
  • Das Einkommen liegt nahe an der individuellen Anspruchsgrenze.
  • Die Heizkosten machen einen hohen Anteil der Wohnkosten aus.
  • Die Mietenstufe des Wohnortes könnte sich ändern.
  • Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnkosten haben sich verändert.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Mieter erhalten einen Mietzuschuss. Selbstnutzende Eigentümer können einen Lastenzuschuss beantragen. Die Leistung richtet sich an Haushalte, deren Einkommen grundsätzlich ausreicht, um den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, die ihre Wohnkosten aber nicht vollständig aus eigener Kraft finanzieren können.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes bezogen Ende 2024 rund 1,242 Millionen Privathaushalte in Deutschland Wohngeld. Das entsprach etwa drei Prozent aller Haushalte mit Hauptwohnsitz. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Wohngeldhaushalte um 5,9 Prozent.

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