Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kritisiert die kurzfristig angekündigte Umstellung der KfW-Produkte im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nach Angaben der KfW gelten ab dem 21. Juli 2026 neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung sowie für die systemische Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Bereits vor Inkrafttreten der neuen Regelungen kommt es zu Einschränkungen im Antragsverfahren. Bis zum Start der neuen Förderbedingungen können keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) mehr erstellt werden. Diese technischen Förderbestätigungen sind Voraussetzung für die Antragstellung. Förderanträge können während der Übergangsphase nur mit einer bereits vorhandenen gültigen BzA-ID eingereicht werden. Die Frist endet am 20. Juli 2026 um 20 Uhr.
„Ein bitteres Déjà-vu“
„Das ist ein bitteres Déjà-vu. Der Übernacht-Förderstopp bei der KfW am 24. Januar 2022 hat damals enormes Vertrauen zerstört. Wir hatten gehofft, dass die Politik aus diesem Fehler gelernt hat. Jetzt erleben Eigentümer, Unternehmen, Energieberater und Finanzierer wieder eine kurzfristige Umstellung. Wieder ohne ausreichende Vorwarnung. Wieder mitten in laufenden Planungen“, erklärt Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD und BID-Vorsitzender.
Nach Angaben der BID werden mit der Umstellung zentrale Förderbestandteile eingeschränkt. Betroffen seien unter anderem Effizienzhausstandards, Boni und Tilgungszuschüsse. Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Reduzierung der förderfähigen Kosten bei Effizienzmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern.
Künftig sollen für die erste Wohneinheit noch 30.000 Euro, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit lediglich 8.000 Euro berücksichtigt werden. Nach Einschätzung der BID verliert die Förderung dadurch insbesondere bei größeren Mehrfamilienhäusern und Wohnungsbeständen deutlich an Wirkung. „Von Planungssicherheit kann hier kaum die Rede sein. Das ist das Gegenteil einer investitionsfreundlichen Förderpolitik“, so Wohltorf.
Forderung nach verlässlichen Übergangsregeln
Die BID verweist darauf, dass Bau- und Sanierungsprojekte über mehrere Jahre vorbereitet und gemeinsam mit Banken, Unternehmen, Eigentümern und Nutzern geplant werden. Förderbedingungen seien dabei ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung. Kurzfristige Änderungen könnten deshalb laufende Vorhaben erheblich beeinträchtigen.
Kritisch sieht der Verband auch die kurze Übergangsfrist. Zwar könnten Anträge mit einer bereits vorhandenen gültigen BzA-ID noch bis zum 20. Juli eingereicht werden. Für zahlreiche Projekte, die sich derzeit noch in der Vorbereitung befinden, greife diese Regelung jedoch nicht.
Aus Sicht der BID widerspricht die kurzfristige Umstellung zudem den zuletzt gesetzten politischen Signalen für den Wohnungsbau. Mit der Investorenkonferenz in Frankfurt am Main, dem dort vorgestellten Aktionsplan der Bundesbauministerin sowie dem angekündigten Pakt fürs Eigentum seien Erwartungen an bessere Investitionsbedingungen verbunden worden.
ZIA deutlich moderater
„Die Gespräche der vergangenen Wochen haben Hoffnung gemacht. Diese Umstellung sendet nun wieder ein anderes Signal: Auf Förderung ist kein Verlass. Das ist Gift für langfristige Investitionen.“
Die BID fordert die Bundesregierung auf, die Änderungen transparent zu erläutern, laufende Planungen wirksam zu schützen und verlässliche Übergangsregelungen sicherzustellen. „Die Immobilienwirtschaft ist bereit, zu investieren. Dafür braucht sie klare Rahmenbedingungen. Und sie braucht eine Politik, die mit der Branche spricht, bevor Fakten geschaffen werden.“
Erheblich moderater hatte sich zuvor der Immoblienverband ZIA, der Teil der BID ist und erst vor wenigen Tagen turnusmäßig deren Vorsitz abgegeben hat, zur BEG-Änderung geäußert.















