Risiko Kombiprodukte: Unfall- wird immer mehr zur Krankenpolice

Schon seit längerer Zeit gibt es Kombiprodukte am Markt für Unfallversicherungen, die auf eine Erweiterung des Unfallbegriffs setzen. Dies geht laut Marktexperten schon so weit, dass zum Teil von einem Mix aus Kranken- und Unfallprodukten gesprochen werden kann – dies ist nicht frei von Risiken.

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Schon seit längerer Zeit sind sogenannte Kombiprodukte am Markt, die eine Erweiterung des Unfallbegriffs mit zusätzlichen Versicherungsbausteinen kombinieren. Eine Entwicklung, die noch nicht abgeschlossen ist – und nicht frei von Risiken.

Um die Marktdurchdringung von Unfallpolicen zu steigern, die grundsätzlich hohe Margen versprechen, hat die Assekuranz vielfältige Veränderungen an ihren Produkten vorgenommen – für die Kunden hat das aber nicht nur Vorteile.

Steigende Unübersichtlichkeit

„Erweiterungen des Produktangebots sind bei über 100 Unfallversicherern ein natürlicher und wettbewerbsorientierter Prozess, der sich keineswegs negativ auf die Produkte auswirkt. Für den Kunden haben sich Verbesserungen sowohl beim Leistungsumfang wie auch bei den Leistungsauslösern ergeben“, erklärt Ellen Ludwig, Geschäftsführerin des Analysehauses Ascore.

Dass Tarife nicht einheitlich entwickelt wurden, liege allerdings auch auf der Hand und je vielfältiger die Tarifangebote seien, umso unübersichtlicher werde es für den Kunden.

Erweiterung des Unfallbegriffs

Verschiedene Markttrends wurden von den Versicherern aufgegriffen. Bei der Debeka zählt dazu die Erweiterung des Unfallbegriffs, die Einführung von Sofortleistungen bei schweren Verletzungsbildern, aber auch bei einfachen Knochenbrüchen.

„Auch das Thema der ambulanten Operationen und Behandlungsfehler wurden von uns aufgegriffen“, so Debeka-Pressesprecher Dr. Gerd Benner.

Der klassische Unfallbegriff aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), wonach ein Unfall vorliegt, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, wurde auch von anderen Versicherern erweitert. Sie definieren damit selbst, was ein Unfall ist und schließen auch Schäden in ihre Leistungen ein, die sich eigentlich nicht unter den Unfallbegriff des VVGs subsumieren lassen. Dadurch können auch Grauzonen erfasst werden, in der die Zuordnung als Unfall nicht eindeutig ist.

„Unfall als Folge eines körperlichen Zustands“

„Wenn die Unfallursache beispielsweise ein Schlaganfall oder ein epileptischer Anfall ist, ist der Unfall die Folge eines körperlichen Zustands, der nicht von außen auf den Körper einwirkt“, erläutert Ludwig.

„Bei Erfrierungen, Einwirkung von Gasen und Dämpfen, Nahrungsmittelvergiftung, Strahlen oder unfreiwilligem Nahrungs- oder Sauerstoffentzug fehlt wiederum das Attribut ‚plötzlich‘. Ebenso sind Infektionskrankheiten infolge geringfügiger Verletzungen, Insektenstiche durch Zecken, Wundstarrkrampf und Tollwut sowie Impfschäden keine plötzlichen Ereignisse. Impfschäden sind zudem Folge einer meist freiwilligen Impfung. Diese Risiken müssen daher gesondert in den Bedingungen geregelt sein.“

Seite zwei: Kombiprodukte mit Risiken

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