Vollmachten und Verfügungen: HDI vermittelt Unterstützung

Der Exklusivvertrieb der HDI Versicherungen soll Kunden künftig über die finanziellen und persönlichen Folgen fehlender Vollmachten und Patientenverfügungen informieren. Hierzu hat der Versicherer eine Kooperation mit dem spezialisierten Servicedienstleister Jura direkt vereinbart.

Der Versicherer HDI vermittelt Unterstützung bei Vollmachten und Verfügungen.
Der Versicherer HDI vermittelt Unterstützung bei Vollmachten und Verfügungen.

Wie der Versicherer HDI mitteilt, wird er künftig mit dem Servicedienstleister Jura direkt zusammenarbeiten, um seinen Kunden auch beim Thema Vollmachten und Patientenverfügungen unterstützen zu können.

„Mit der neuen Kooperation gehen wir noch einen Schritt weiter und helfen den Kunden, neben finanzieller auch juristische Vorsorge zu betreiben. Damit setzen wir unsere Strategie, unsere Kunden ganzheitlich zu beraten und zu informieren, konsequent fort“, erläutert Norbert Eickermann, Vorstand HDI-Exklusivvertrieb.

Laut Eickermann reagieren Kunden überaus positiv, wenn Vermittler im Beratungsgespräch rund um Vorsorge und Absicherung auch das Thema Vollmachten und Verfügungen ansprechen. „Wir nehmen unseren Kunden eine große Sorge ab und sie schätzen es sehr, dass wir ihnen als Versicherer dabei helfen, das Thema mit unserem Kooperationspartner professionell anzugehen“, betont Eickermann.

Prüfung und Betreuung durch Rechtsanwälte

Wie der Versicherer mitteilt, können Kunden künftig eine spezielle Software nutzen, um eine individuell passende Vollmacht oder Verfügung zu erhalten. Hierfür müssen demnach Stammdaten sowie persönliche Wünsche und Vorstellungen in das Online-Tool eingegeben werden. Dann prüfen kooperierende Rechtsanwälte die Angaben und erstellen anschließend Vollmachten beziehungsweise Patientenverfügungen gemäß der Kundenvorgaben der Kunden.

Die so erstellten Vollmachten werden laut HDI datenschutzkonform archiviert und im zentralen Vorsorgeregister erfasst. Die Vollmachten können demnach laufend aktualisiert werden. Kunden werden jährlich schriftlich an die Dokumente erinnert, damit diese stets aktuell sind. Sofern es zu Gesetzesänderungen kommt, werden die Vollmachten von Rechtsanwälten erneut geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Das Angebot umfasst laut HDI  zudem die juristische Durchsetzung der Vollmachten durch den ausstellenden Anwalt, ein persönliches Notfallmanagement sowie einen Schlichterservice bei Meinungsunterschieden mit behandelnden Ärzten. (jb)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema Vollmachten:

Vorsorgevollmacht – fünf goldene Regeln

Notfallvorsorge – Was Ihre Kunden wissen sollten

Patientenverfügung – fünf goldene Regeln

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Inline Feedbacks
View all comments