
Mieter müssen dem Gebäudeversicherer ihres Vermieters Auskunft geben
Mieterinnen und Mieter, die die Immobilie aus Versehen beschädigen, müssen den Gebäudeversicherer des Eigentümers über ihre Haftpflichtversicherung aufklären. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor.
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