Lebensversicherung: Deutliche Entlastungen schon 2018

In Zahlen ausgedrückt führt die neue ZZR-Formel laut Assekurata aktuell dazu, dass der Referenzzins für 2018, ausgehend vom Vorjahreswert (2,21 Prozent), bei der Untergrenze des Korridors auf ein Niveau von 2,10 Prozent abgefedert wird.

Dies resultiere nach Assekurata-Schätzungen für 2018 in einem ZZR-Zuführungsbedarf von branchenweit sieben bis acht Milliarden Euro, was weiterhin eine entsprechend hohe Ertragskraft voraussetze.

„Unter der bisherigen Berechnungsmethodik hätten die Unternehmen aber bis zu 22 Milliarden Euro reservieren müssen“, erklärt Keßling. „Somit würde die Einführung der Korridormethode nach den jetzt vorgelegten Plänen branchenweit allein für das aktuelle Geschäftsjahr eine Entlastung von ungefähr 14 Milliarden Euro nach sich ziehen.“

ZZR bauen sich nach 2018 flacher auf

Zunächst sei in Branchenkreisen ein X-Faktor von 6,5 Prozent diskutiert worden, der den Korridor weiter eingeengt und die Zuführungen insgesamt deutlich reduziert hätte.

Die Unterschiede zwischen dem bestehenden Verfahren und der Korridormethode sowie die Bedeutung des X-Faktors verdeutlicht die nachfolgende Abbildung, bei der Assekurata ein Basiszenario mit prognostizierten Seitwärtsbewegungen des Marktzinses unterstellt hat:

Quelle: Assekurata Berechnungen

Die jährlichen Zuführungen zur ZZR (grüne Balken) sind in der Abbildung an der linken Skala abgetragen, der kumulierte ZZR-Bestand (graue Flächen, methodenunabhängig) an der rechten, jeweils in Milliarden Euro.

Wie die Abbildung zeige, verlaufe in den Jahren nach 2018 der Aufbau der ZZR unter Anwendung der Korridormethode infolge des langsameren Absinkens des Referenzzinses deutlich flacher (vergleiche hellgraue Flächen) als nach dem bisherigen Verfahren.

Seite zwei: Versicherer stehen trotzdem in der Verantwortung

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