Oh Schreck, hier war jemand! Rechtliche Pflichten nach einem Einbruch

1. Informieren Sie die Polizei.
2. Setzen Sie sich mit Ihrem Versicherer in Verbindung und zeigen Sie ihm den Schaden an. Der Versicherer teilt Ihnen mit, wie Sie sich nun verhalten sollen. „Diese Weisungen müssen Sie befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist“, erklärt Rechtsanwalt Per Friedrich. So sei es beispielsweise nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung unmittelbar nach dem Entdecken des Einbruchs aufzuräumen. „Das Schadenbild ist so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind“, so der Anwalt. Und Achtung: Beschädigte Gegenstände müssen Sie aufbewahren.
3. Lassen Sie unverzüglich Ihre abhandengekommenen Kreditkarten, EC-Karten, Sparbücher und anderen sperrfähigen Urkunden sperren. So müssen zum Beispiel Wertpapiere oder andere Urkunden vor Gericht für ungültig erklärt werden (sogenanntes Aufgebotsverfahren).
4. Treffen Sie Maßnahmen zur Schadenabwendung oder -minderung, um Ihr Eigentum zu schützen. Das heißt zum Beispiel, eine Plane vor dem kaputten Fenster zu befestigen, damit es nicht hereinregnet. „Laut der sogenannten Rettungspflicht müssen Sie alle Maßnahmen ergreifen, die Sie auch dann ergreifen würden, wenn Sie den Schaden selbst zahlen müssten“, erklärt der Rechtsexperte.
5. Erstellen Sie ein Verzeichnis der gestohlenen Gegenstände (Stehlgutliste) und reichen Sie dieses unverzüglich bei der Polizei und Ihrem Versicherer ein. Beschreiben Sie darin detailliert das Diebesgut und geben Sie den Neuwert der Gegenstände an.

Foto: Shutterstock

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