Milliarden-Entlastung für Krankenversicherte kommt 2019

Laut Gesetz verringert sich der Mindestbeitrag für hauptberuflich Selbstständige von rund 360 Euro auf rund 156 Euro. Auch bisher vorgeschriebene Nachweise sollen wegfallen.

Gesetzliche Kassen mit besonders großem Finanzpolster müssen Reserven zudem ab 2020 binnen drei Jahren abbauen. Bedingung ist aber, dass bis dahin eine Reform des komplizierten Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist.

Kassen, bei denen die Rücklagen mehr als eine Monatsausgabe ausmachen, dürfen den Zusatzbeitrag nicht mehr anheben. Das Gesetz sieht unter anderem auch vor, dass frühere Zeitsoldaten leichter in gesetzliche Krankenkassen kommen können.

Kassen entscheiden selbst über Zusatzbeitrag

Insgesamt geht es um Entlastungen von bis zu acht Milliarden Euro – neben der hälftigen Beitragsfinanzierung auch durch die Entlastungen für Selbstständige und mögliche Senkungen durch Abbau von Reserven.

Unabhängig von dem Gesetz hat Spahn signalisiert, dass es 2019 beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag Spielraum für eine Senkung um 0,1 Punkte auf 0,9 Prozent gibt.

Über den tatsächlichen Zusatzbeitrag entscheiden die Kassen dann aber jeweils selbst. Zum Jahreswechsel sollen außerdem der Pflegebeitrag um 0,5 Punkte erhöht und der Arbeitslosenbeitrag um 0,5 Punkte gesenkt werden. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

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