Die Top 5 der Woche: Sachwertanlagen

Platz 3: BFH kippt den Bauherrenerlass

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat eine uralte steuerliche Restriktion für geschlossene Fonds kassiert. Darauf weist die Beratungsgesellschaft Baker Tilly jetzt hin. Es gibt Vorteile für die heutigen Fonds, aber auch eine Fußangel.

Das Urteil vom 26. April 2018 liegt schon fast ein Jahr zurück, war bisher aber kaum beachtet worden (Az. IV R 33/15). Baker Tilly erörtert in dem aktuellen Newsletter des Unternehmens die Konsequenzen.

Platz 2: Emissionshaus UDI geht in die Offensive

In einem außergewöhnlich langen, selbst verbreiteten Interview verteidigt der neue Chef des Emissionshauses UDI aus Nürnberg unter anderem die „Quersubventionierung“ von Geschäftsbereichen und kündigt ehrgeizige Ziele an.

Das offenbar als PR-Maßnahme geführte Interview umfasst nicht weniger als zwölf Seiten. Es wird unter dem Titel „Bulletin de l’ecologie“ von einer „RbB Rédaction des Bulletins“ aus Brüssel verantwortet, zu der sich ansonsten keine Informationen finden lassen, und wurde von der PR-Agentur der UDI an Cash. übermittelt.

Platz 1: 34f-Vertrieb: „Taping wird wohl kommen“

Nach derzeitigem Stand ist unwahrscheinlich, dass sich die Pflicht zur Aufzeichnung von Telefonaten mit Kunden für freie Finanzdienstleister noch abwenden lässt. Das sagten Chefs der Vertriebsverbände AfW und Votum am Mittwoch übereinstimmend in Hamburg.

Die Politik besteht offenbar darauf, dass im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtline MiFID II im freien Vertrieb die gleichen Regeln gelten wie für Banken, obwohl selbst diese trotz ungleich größerer Ressourcen kaum damit zurecht kommen.

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Foto: Shutterstock

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