2013: Das ändert sich im neuen Jahr

Sozialleistungen und -abgaben

Betreuungsgeld kommt

Familien erhalten Wahlfreiheit, ob sie ihr Kind zuhause erziehen oder in eine Tageseinrichtung geben. In beiden Fällen zahlt der Staat Zuschüsse. Neben dem nachhaltigen Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen sollen auch die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern gefördert werden, die von staatlichen Betreuungsangeboten keinen oder kaum Gebrauch machen.

Sie erhalten ab August 2013 ein Betreuungsgeld von monatlich 100 Euro. Ab dem 1. August 2014 sollen dann 150 Euro pro Monat gezahlt werden. Einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro erhält, wer das Betreuungsgeld für die private Altersvorsorge nutzt.

Der Gesetzgeber eröffnet mit dem Betreuungsgeld eine kontinuierliche Förderung in den ersten drei Lebensjahren. Zunächst erhalten Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld, anschließend kann man bis zu 22 Monate Betreuungsgeld beantragen.

Praxisgebühr entfällt

Die Praxisgebühr wird ab Januar 2013 abgeschafft. Damit können Bürgerinnen und Bürger bis zu 80 Euro pro Jahr an Arztgebühr sparen, bundesweit summiert sich die Ersparnis auf etwa zwei Milliarden Euro.

Zugleich reduziert sich für Ärzte und Krankenkassen die Belastung durch Bürokratie. Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten hierfür aus dem Gesundheitsfonds dauerhaft einen vollständigen Ausgleich.

Pflegezusatzversicherung wird bezuschusst

Die Pflegezusatzversicherung wird ab 2013 einkommensunabhängig gefördert. Bislang waren solche Zusatzpolicen im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe absetzbar. Allerdings nur dann, wenn der zulässige Höchstbetrag nicht bereits durch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft war.

Da dies bei vielen Beschäftigten aber der Fall war, zahlt nun der Staat einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat bzw. 60 Euro im Jahr, sofern der Versicherungsbeitrag mindestens zehn Euro monatlich beträgt.

Private Altersvorsorge

Ab 2013 steigt die steuerliche Förderung für sogenannte Rürup-Renten. Absetzbar sind ab kommendem Jahr 76 Prozent der Einzahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro für Ledige bzw. 40.000 für Verheiratete.

Das bedeutet, dass Ledige Vorsorgebeiträge von bis zu 15.200 Euro und Verheiratete von bis zu 30.400 Euro als Sonderausgabe beim Finanzamt geltend machen können. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent erzielen Ledige einen Steuervorteil von 6.384 Euro.

Mehr Geld für Minijobs

Minijobber können ab Januar monatlich bis zu 450 Euro steuerfrei verdienen. Neu ist, dass Minijobber rentenversicherungspflichtig werden. Der Arbeitgeber führt dazu 3,9 Prozent der Minijob-Einkünfte an die gesetzliche Rentenversicherung ab.

Das sind bei einem vollen 450-Euro-Job monatlich 17,55 Euro. Dieser Eigenbeitrag wird zusätzlich zu den 15 Prozent gezahlt, die der Arbeitgeber aufbringen muss. Geringfügig Beschäftigte erwerben dadurch Versicherungsschutz mit allen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, etwa Erwerbsminderungsrente, Reha-Maßnahmen und Riester-Förderung.

Die spätere Rente erhöht sich bei einem 450-Euro-Job um etwa 4,50 Euro monatlich. Der Versicherungspflicht kann allerdings individuell widersprochen werden.

Für Midijobber, also die Beschäftigten in der so genannten Gleitzone, steigt die Verdienstspanne auf 450 bis 850 Euro. Gleitzone bedeutet, dass die Arbeitnehmer-Beiträge zur Sozialversicherung gleitend von einem ermäßigten auf das reguläre Niveau ansteigen. Zudem müssen die Beschäftigten verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt

Zum 1. Januar 2013 wandelt sich die bisherige Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag. Ab dann gilt: Eine Wohnung, ein Beitrag – unabhängig von der Zahl der Empfangsgeräte bzw. der Zahl der Rundfunkteilnehmer.

Haushalte müssen dann generell 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) überweisen. Bislang kostete das Komplettpaket, bestehend aus Fernseher, Radio und Computer, genauso viel.

Verzichtete der Haushalt auf den Fernseher, reduzierte sich die Gebühr allerdings auf 5,76 Euro. Dies ist ab Januar nicht mehr der Fall. Empfänger von Sozialleistungen und Menschen mit Handicap können weiterhin Beitragsbefreiung beantragen.

Haushalte, die bislang mehrfach Rundfunkgebühren überwiesen haben und nun weniger zahlen, sollten sich an die GEZ wenden und mitteilen, welcher Rundfunkteilnehmer künftig die Gebühr übernimmt.

Selbstständige und Freiberufler, die in einer Privatwohnung arbeiten, zahlen künftig nur den Pauschalbeitrag von 17,98 Euro. Für den betrieblich genutzten Pkw kommen weitere 5,99 Euro hinzu, ebenso für die eigene Werkstatt oder das separate Büro.

Bei größeren Unternehmen ist der Rundfunkbeitrag gestaffelt. Er orientiert sich an der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge. (nl)

Foto: Shutterstock

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