AIFM-Umsetzungsgesetz: Negative Auswirkungen auf Realwirtschaft

Der Diskussionsentwurf zum AIFM-Umsetzungsgesetz berücksichtigt die Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft nicht ausreichend. Das will der der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) anlässlich der Anhörung im Bundesfinanzministerium am 22. August kritisieren.

Bärbel Schomberg
Bärbel Schomberg

Da die Immobilienwirtschaft mit 20 Prozent zum BIP beiträgt, seien negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft insgesamt nicht auszuschließen. Besonders problematisch ist aus Sicht des ZIA die umfassende Produktneuregulierung der offenen und geschlossenen Immobilienfonds. Das Verbot neuer offener Immobilienfonds dürfte Konsequenzen für das Anlageverhalten von Kleinanlegern wie auch deren private Altersvorsorge, aber auch auf die Umsetzung kapitalintensiver Vorhaben durch die Immobilienbranche haben. Wie bereits bei den zahlreichen früheren Finanzmarktregulierungsvorhaben finden die mittelbaren Auswirkungen auf die Realwirtschaft nicht die notwendige Beachtung.

„Der Diskussionsentwurf verkennt die Konsequenzen der Regulierung für die Finanzierung und die Funktionsfähigkeit des Immobilienmarktes. Offene Immobilienfonds würden künftig als Kapitalsammelstelle ausfallen. Veränderungen in der Versorgung der Wirtschaft mit Eigenkapital wirken sich jedoch enorm auf die kapitalintensive Immobilienwirtschaft aus. Wir werden auf Nachbesserungen drängen“, sagt Bärbel Schomberg, Vizepräsidentin des ZIA.

Von einem Verbot der offenen Immobilien-Spezialfonds besonders betroffen wären Versicherungen und Pensionskassen. „Offene Immobilienfonds dürfen künftig nicht mehr aufgelegt werden und fallen daher als Investmentvehikel weg. Die jetzt im Diskussionsentwurf geplanten geschlossenen Immobilien-Spezial-AIF scheiden als Alternative für institutionelle Investoren allerdings derzeit ebenfalls aus“, sagt Schomberg. Denn der vorgelegte Gesetzentwurf sei noch nicht mit den versicherungsrechtlichen Anforderungen abgestimmt. „Die indirekte Immobilienanlage ist ein fester Bestandteil der Anlagestrategie vieler institutioneller Anleger. Wird der Zugang zu indirekten Anlagevehikeln für diesen Anlegerkreis verbaut, hat dies auch Einfluss auf den Erfolg der privaten Altersvorsorge“, so Schomberg weiter. Denn gerade in Zeiten eines historisch niedrigen Zinsniveaus für Staatsanleihen könnten Immobilienanlagen die Erträge steigern und so für nachhaltige Renditen der Assekuranzen sorgen. Laut BVI bringen die bestehenden offenen Immobilien-Spezialfonds es auf ein Fondsvolumen von rund 34 Milliarden Euro.

Aus Sicht des ZIA dient der vorgelegte Entwurf darüber hinaus nur ungenügend dem berechtigten Interesse des Verbraucherschutzes. „Beispielsweise die Mindestanlagesumme von 50.000 Euro bei Ein-Objekt-Fonds schließt Kleinanleger aus und trägt dennoch nicht zum Verbraucherschutz bei. Der Aspekt der Risikodiversifikation auf Anlegerebene und die Relation zum Gesamtvermögen werden im Gesetzentwurf nicht ausreichend berücksichtigt. Wie bei einer Anlage in Aktien sollte dem Anleger nicht vorgeschrieben werden, nur eine hohe Anlage tätigen zu dürfen“, sagt Friedrich Wilhelm Patt, Vizepräsident des ZIA.

Eine Einschränkung der Kapitalversorgung hat auch Auswirkungen auf Projekte wie beispielsweise die Umsetzung der Energiewende durch die Immobilienwirtschaft. „Für den Erfolg der Energiewende sind große Investitionen in den Gebäudebestand notwendig“, sagt Schomberg. Fielen die Fonds künftig als Sammelstelle für Eigenkapital aus, müssten die Banken als Kapitalgeber in die Bresche springen. „Die Banken ringen jedoch mit den Vorgaben von Basel III und reduzieren ihre Kreditengagements. Es ist kontraproduktiv, sowohl die Fremdkapitalvergabe als auch die Sammelstellen für Eigenkapital regulatorisch zu beschränken“, kritisiert Schomberg. Für Investitionen in den Bestand könnte in Zukunft nicht ausreichend Kapital bereitstehen.“

Seite 2: Die Forderungen des ZIA im Einzelnen

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