Altersvorsorgedepot 2027: Diese Förderung gilt auch für Selbstständige

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Ob Werkstatt oder Homeoffice: Ab 2027 zählt für die Förderung vor allem, wer regelmäßig Steuererklärungen abgibt.

Ab 2027 öffnet sich die staatlich geförderte Altersvorsorge für deutlich mehr Selbstständige. Wer pflichtversichert ist oder jährlich eine Steuererklärung abgibt, kann Zulagen und Steuervorteile nutzen - etwa über das neue Altersvorsorgedepot 2027. Welche Regeln dabei gelten, zeigt dieser Überblick.

Selbstständige rücken ab 2027 stärker in den Fokus der staatlich geförderten Altersvorsorge - unter anderem über das neue Altersvorsorgedepot 2027. Das teilt der Versicherer R+V mit. Zugang erhält, wer gesetzlich rentenversicherungspflichtig ist oder seine Steuererklärung jährlich abgibt. Für diese Gruppe öffnen sich damit staatliche Zulagen und mögliche Steuervorteile.

Im Alltag der Selbstständigkeit bleibt die Vorsorge fürs Alter oft auf der Strecke. Aufträge gewinnen, Kunden betreuen, Rechnungen schreiben: Das Geschäft hat Vorrang, gerade in den ersten Jahren. Anders als Angestellte müssen Selbstständige ihre private Altersvorsorge jedoch weitgehend selbst organisieren. „Wer sich selbstständig macht, muss an viele Dinge gleichzeitig denken. Das nächste Projekt steht immer im Vordergrund, die eigene Altersvorsorge wird schnell auf später verschoben“, sagt Christian Kaiser, Produktmanager bei der R+V. „Dabei lohnt es sich, möglichst früh eine Vorsorgestrategie aufzubauen, die zur eigenen beruflichen und finanziellen Situation passt.“

Riester war für Selbstständige kaum zugänglich

Bislang war die Riester-Förderung für die meisten Selbstständigen praktisch unerreichbar. Das ändert sich mit der Reform. Ab 2027 sind grundsätzlich alle selbstständig Erwerbstätigen förderberechtigt, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Steuererklärung für das jeweilige Beitragsjahr eingereicht haben. Damit wächst der Kreis derjenigen deutlich, die staatliche Zulagen für den eigenen Vermögensaufbau nutzen können.

Wie hoch die Förderung beim Altersvorsorgedepot ausfällt

Die Grundzulage steigt in zwei Stufen. Für die ersten 360 Euro, die jemand selbst einzahlt, schießt der Staat die Hälfte zu. Bei weiteren Einzahlungen bis zur Grenze von 1.800 Euro sind es noch 25 Prozent. Zahlt jemand den vollen Betrag von 1.800 Euro ein, kommen so bis zu 540 Euro staatliche Förderung pro Jahr zusammen. Je nach persönlicher Situation können außerdem Kinderzulagen hinzukommen.

Eigenbeitrag pro JahrFördersatzZulage
bis 360 Euro50 Prozentbis zu 180 Euro
360 bis 1.800 Euro (zusätzlicher Anteil)25 Prozentbis zu 360 Euro
Gesamt bei 1.800 Euro Eigenbeitrag-bis zu 540 Euro
Quelle: R+V Versicherung

Unterhalb eines Eigenbeitrags von 120 Euro im Jahr entsteht allerdings kein Anspruch auf die Grundzulage. Erst ab diesem Mindestbetrag greift die Förderung.

Flexibel vorsorgen bei schwankenden Einnahmen

Gerade für Selbstständige ist das Einkommen oft weniger planbar als für Angestellte. Auf ein gutes Auftragsjahr kann eine Phase mit geringeren Einnahmen und höherem Investitionsbedarf folgen. Die neue Förderung berücksichtigt das: Wer in einem Jahr mehr verdient, kann entsprechend mehr einzahlen und so eine höhere Zulage erhalten. In schwächeren Jahren lässt sich der Beitrag dagegen reduzieren. „Die Altersvorsorge sollte genauso selbstverständlich Teil der Finanzplanung sein wie Investitionen, Rücklagen oder laufende Betriebskosten“, sagt Kaiser. „Wer früh beginnt, gibt dem angesparten Kapital mehr Zeit, sich zu entwickeln.“


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Garantie oder Kapitalmarktchancen: Die Optionen beim Altersvorsorgedepot 2027

Bei der geförderten Altersvorsorge können Sparer zwischen unterschiedlichen Varianten wählen. Altersvorsorgeverträge mit Garantie sichern zu, dass zum Rentenbeginn mindestens 80 Prozent des eingezahlten Geldes für die spätere Leistung bereitstehen. Dazu zählen Beiträge und Zulagen.

Beim Altersvorsorgedepot 2027 entfällt diese Garantie. Dafür darf das Kapital stärker am Markt arbeiten, etwa in Fonds, ETFs oder anderen Wertpapieren. Wie bei jeder Kapitalmarktanlage sind dabei Wertschwankungen und auch Verluste möglich. Für Einsteiger ohne viel Erfahrung an der Börse gibt es zusätzlich ein Standard-Altersvorsorgedepot. Es besteht aus genau zwei ETFs, und die gesetzlich vorgeschriebenen Effektivkosten liegen bei maximal 1,0 Prozent.

VarianteGarantieAnlage
Altersvorsorgevertrag mit Garantie80 Prozent der Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginnabhängig vom Vertrag
AltersvorsorgedepotkeineFonds, ETFs, weitere Wertpapiere
Standard-Altersvorsorgedepotkeinegenau zwei ETFs, Effektivkosten maximal 1,0 Prozent
Quelle: R+V Versicherung

Welche Variante passt, hängt unter anderem vom Alter, der Risikobereitschaft, der finanziellen Situation und der bereits vorhandenen Altersvorsorge ab.

Steuervorteile und Auszahlung im Ruhestand

Der Fiskus beteiligt sich zusätzlich über das Steuerrecht. Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr lassen sich zusammen mit den Zulagen unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend machen. Dahinter steckt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Der Staat begünstigt die Einzahlungen steuerlich, dafür sind spätere Auszahlungen einkommensteuerpflichtig.

Beim Altersvorsorgedepot 2027 beginnt die Auszahlung frühestens mit dem 65. und spätestens vor dem 70. Geburtstag, in der Regel als regelmäßige Rente. Zu Beginn der Auszahlungsphase können sich Sparer zudem bis zu 30 Prozent des gebildeten Kapitals auf einen Schlag auszahlen lassen.

Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ist das Altersvorsorgedepot auch für Selbstständige geeignet?

Ja. Laut R+V zählen ab 2027 grundsätzlich alle Selbstständigen zum förderberechtigten Kreis. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Voraussetzung ist eine Steuererklärung für das jeweilige Beitragsjahr oder eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ist das Altersvorsorgedepot steuerlich absetzbar?

Eigenbeiträge bis zu 1.800 Euro im Jahr zählen zusammen mit den staatlichen Zulagen unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Sonderausgaben. Wegen der nachgelagerten Besteuerung sind spätere Auszahlungen im Ruhestand dann einkommensteuerpflichtig.

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