Bafin: Spekulationen auf fallende Wirecard-Kurse verboten

Die „Financial Times“ hatte in den vergangenen Tagen und Wochen mehrere Berichte über mögliche Bilanzierungsverstöße veröffentlicht. Wirecard dementiert, dass Regelverstöße festgestellt wurden.

Leerverkäufer – im Börsenjargon auch englisch „Short-Seller“ genannt – leihen sich bei Aktionären gegen Gebühr Aktienpakete und verkaufen sie am Markt.

Nicht die erste Attacke auf Wirecard

Sinkt der Aktienkurs, können sie die Papiere günstiger zurückkaufen, um sie dem Eigentümer zum festgelegten Zeitpunkt zurückzugeben.

Auch Wirecard war nach Angaben der Bafin in den Jahren 2008 und 2016 Ziel von sogenannten „Short“-Attacken, bei denen Leerverkäufer durch das Eingehen entsprechender Positionen profitiert haben – diese hätten auch zu Kursrückgängen geführt. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

 

Mehr Beiträge zum Thema Fintechs:

Wirecard: Büros in Singapur von Polizei durchsucht

N26: Online-Bank sammelt bei Investoren 300 Millionen Euro ein

Beratung: „Maschinen entscheiden nicht besser, sondern standardisierter“

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments