BU-Abschluss: „Leider wird zu früh aufgegeben“

Manche Versicherte, die eine BU-Leistung bei ihrem Versicherer beantragt haben, erhalten keine rechtliche Anerkennung ihres BU-Falls durch den Versicherten, aber auch keine Ablehnung, sondern ein sogenanntes Kulanz-Angebot. Was hat es damit auf sich und worauf sollten Versicherte achten, wenn sie die Annahme dieses Angebots in Erwägung ziehen?

In der Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir das generelle Problem, dass die Versicherungsbedingungen erst in den letzten Jahren deutlich klarer und verständlicher geworden sind. In den Altverträgen ist es jedoch so, dass viele Bedingungen in verschiedenen Punkten eine reine Auslegungssache sind. Umso unklarer und schwammiger die Versicherungsbedingungen formuliert sind, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit Falle eines Prozesses zu verlieren oder zumindest nicht zu dem gewünschten Ergebnis zu kommen. Daher kann ein solches Kulanz-Angebot empfehlenswert sein. Dieses ist aber unbedingt durch einen Experten vorher zu prüfen, es ist genau zu überlegen wie hoch die Chancen sind, eine volle Leistung zu bekommen und nur dann, wenn das Prozessrisiko oder die zeitliche Komponente dafür sprechen, ist ein solches Kulanz-Angebot anzunehmen.

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Ich würde nicht pauschal behaupten, dass die Versicherer versuchen, um eine Leistung herumzukommen. Wir haben auch medizinisch das Problem, dass viele Erkrankungen die noch vor Jahren zwingend zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit geführt haben, heute durchaus therapierbar sind. Manche Prozesse dauern sehr lange und sind mit einem ungewissen Ausgang versehen. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, ein solches Kulanz-Angebot vom Versicherer anzunehmen. Gleichwohl gibt es auch Versicherer, die das ausnutzen und damit versuchen, um ein volles Leistungsanerkenntnis herumzukommen.

Interview: Lorenz Klein

Foto: Sven Hennig

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