BGH-Urteil zu BUZ-Nachprüfungsverfahren: Freizeit versus Einkommen?

Nicht bedacht habe das OLG allerdings, „dass sich prozentuale Einkommens- und Gehaltsminderungen – je nach Höhe des bisherigen Verdienstes – unterschiedlich belastend auswirken.“

Eine – hier vorliegende – Einbuße von 22,8 Prozent wirke sich bei einem niedrigen Bruttoeinkommen von 1.359,31 Euro wesentlich stärker aus als bei einem Einkommen im mittleren oder höheren Bereich.

Freizeit kann Gehaltseinbußen nicht kompensieren

Zudem könne die Begründung des OLG nicht gelten gelassen werden, dass die Versicherte vom einem wesentlich höheren Freizeitanteil profitiere und besondere Belastungen, wie die Nachtarbeit, entfielen.

„Eine solche Verrechnung von Freizeit und Arbeitserleichterungen mit der Einkommensdifferenz ist mit dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vereinbar“, so der BGH.

Die BUZ solle für den Versicherten den individuellen und sozialen Abstieg im Berufsleben und in der Gesellschaft verhindern. Ein solcher Abstieg werde dadurch verhindert, dass dem Versicherten weiterhin die finanziellen Mittel zur Verfügung stünden, die die Aufrechterhaltung des in gesunden Tagen durch den früheren Beruf erreichten Lebensstandards ermöglichten. (nl)

Foto: Shutterstock

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