Beratungsprotokolle: BVK gegen Standardisierung

„Jährlich sinkende Zahlen von Kundenbeschwerden gegen Vermittler beim Ombudsmann für Versicherungen sprechen hier eine eindeutige Sprache“, so der BVK-Präsident. Zudem verwies er darauf, dass alle BVK-Mitglieder auf den Verhaltenskodex und die Compliance-Regeln des Verbandes verpflichtet sind, die neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz auch kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten.

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„Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße und sorgfältige Dokumentation der qualifizierten Beratung durch Versicherungsvermittler“, so Heinz. Schon allein der „Basic Code of Conduct“ für Versicherungsvermittler stelle eine Leitlinie für eine am Verbraucherschutz ausgerichtete Versicherungsvermittlung dar. Die derzeitigen kundengerechten und individuellen Lösungen bedürfen daher keiner weiteren Standardisierung. Die Professionalisierung des Berufsstands werde darüber hinaus durch die branchenweite Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ forciert.

Regulierungsbedarf bei Internet- und Vergleichsportalen

Zudem sprach sich der BVK-Präsident beim BMJV-Symposium gegen eine weitere Verschärfung der Überwachung beispielsweise unter dem Dach der Bafin lehnt er ab. In diesem Zusammenhang betonte Heinz, dass die Versicherungsvermittler weder Auslöser noch Mitwirkender der Finanzmarktkrise gewesen seien.

Allerdings sieht der BVK noch Regulierungsbedarf bei Internet- und Vergleichsportalen. „Diese müssten die gesetzlichen Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten ebenso erfüllen wie unser für die Absicherung von Millionen von Menschen so wichtiger Berufsstand“, sagt der BVK-Präsident.  (jb)

Foto: BVK

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