EbAV-II: Das bringt die neue Richtlinie…

Neuordnung des Geschäfts

Herzstück sind die erweiterten Vorschriften zur Geschäftsorganisation. Dazu der Longial Geschäftsführer: „Pensionskassen und Pensionsfonds müssen zukünftig wie Versicherungsunternehmen über sogenannte Schlüsselfunktionen verfügen. Dazu gehören ein entsprechendes Risikomanagement und die interne Revision sowie in regelmäßigen Abständen die Versicherungsmathematische Funktion.“

Auswirkungen auf Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber, die über eine überbetriebliche Pensionskasse oder einen überbetrieblichen Pensionsfonds ihre bAV anbieten, hat die EbAV-II-Richtlinie keine unmittelbare Wirkung.

„Allerdings müssen Arbeitgeber, die eine firmeneigene Pensionskasse als Trägerunternehmen unterhalten und im Dienstleistungsweg für die Pensionskasse tätig sind, die neuen Anforderungen in der Versorgungseinrichtung umsetzen – mit der Folge, dass zusätzliche Personalkosten anfallen, möglicherweise auch höhere Aufwände in der Verwaltung“, ergänzt Michael Hoppstädter.

 

Seite 3:  Überbetriebliche Versorgungseinrichtungen kaum betroffen

 

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