EbAV-II: Das bringt die neue Richtlinie…

 

Wer wie der Großteil der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) seine bAV über eine lebensversicherungsähnliche überbetriebliche Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbiete, habe keine Auswirkungen zu befürchten, denn die Umsetzung erfolge in diesem Fall von der Versorgungseinrichtung selbst.

„Diese überbetrieblichen Versorgungseinrichtungen, die oft zu Versicherungskonzernen gehören, verfügen allerdings schon wegen der Solvency II-Anforderungen über die erforderlichen Kenntnisse und Strukturen“, so Hoppstädter.

 

Seite 4: Neue Informationspflichten

 

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