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bAV: Stillstand oder Zeitenwende?

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Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Firmenkundengeschäft, Swiss Life Deutschland
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Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Firmenkundengeschäft, Swiss Life Deutschland

Verbreitungsgrad rückläufig. KMU-Lücke ungelöst. Sozialpartnermodell Fehlanzeige. Und auch das BRSG II dürfte die bAV kaum beleben. Dabei denkt die Altersvorsorgekommission größer. Die bAV soll zur tragenden Systemkomponente werden. Aus Nice-to-have wird Must-to-have. Für Versicherer und Vertrieb dreht sich der Markt.

Die betriebliche Vorsorge wächst. Aber nicht dort, wo sie politisch wachsen soll. Während die betriebliche Krankenversicherung den Nerv von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern trifft und Jahr für Jahr prozentual zweistellig zulegt, tritt die betriebliche Altersvorsorge auf der Stelle.

Als das erste Betriebsrentenstärkungsgesetz im Januar 2018 in Kraft trat, verband nicht nur die damalige Bundesarbeitsministerin und heutige Vorstandsvorsitzende der Agentur für Arbeit, Andrea Nahles, damit eine klare Erwartung: Mehr Betriebsrenten für mehr Berufstätige. Im Fokus hatte Nahles dabei vor allem Geringverdiener und die Beschäftigten in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Acht Jahre später ist die Bilanz ernüchternd.

Rückläufiger Verbreitungsgrad

Zwar kletterte die absolute Zahl der Beschäftigten mit aktiver bAV-Anwartschaft von 13,6 Millionen in Jahr 2001 auf 18,1 Millionen im Jahr 2023. Das klingt erst einmal positiv. Doch der relative Verbreitungsgrad erzählt hingegen eine andere Geschichte: 2001 lag er bei 48,7 Prozent und stieg Ende 2020 auf 54,1 Prozent – den bisherigen Höchststand. Seither sank er kontinuierlich und lag Ende 2023 nur noch bei 51,9 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ein Rückgang von 2,2 Prozent binnen drei Jahren. Eine Erklärung liegt darin, dass die Gesamtbeschäftigung stärker zulegte, als die Zahl der bAV-Inhaber.

Hinzu kommt, dass die bAV ein strukturelles Problem hat: So wächst die Beschäftigung vor allem in Branchen und Betriebsgrößen, die traditionell eher schlechter mit der bAV versorgt sind. Eine bAV-Studie der Unternehmensberatung Deloitte aus dem Jahr 2025 zeigt, dass gerade einmal 26 Prozent der Beschäftigten in Betrieben unter 50 Mitarbeitenden eine arbeitgeberfinanzierte bAV besitzen. Noch dürftiger sieht es in Kleinstbetrieben aus. Die Gothaer KMU-Studie aus dem Jahr 2024 offenbart, dass gerade einmal jedes siebte Unternehmen überhaupt eine bAV anbietet. Zum Vergleich: bei Firmen mit 200 bis 500 Beschäftigten sind es 48 Prozent. Genau da, wo das BRSG I seine Wirkung hätte entfalten sollen, hat es am wenigsten bewegt, sagen die Zahlen. Noch deutlicher zeigt sich das beim Sozialpartnermodell, dem Herzstück des Gesetzes: Mit rund einem Dutzend Tarifverträgen ist es von einer Breitenwirkung weit entfernt. „Die meisten Gesetzesinhalte waren nicht nur gut gedacht, sondern für sich jeweils auch gut gemacht. Die Erwartungen wurden jedoch bislang enttäuscht, weil eine Marketing-Abteilung staatlicher Institutionen fehlt und das Gesamtkunstwerk bAV mittlerweile derart facettenreich geworden ist, das seine Adressaten die enormen Vorteile gar nicht mehr richtig einordnen können“, erklärt Georg Goedeckemeyer, Bereichsleiter Rating beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP).

Es bleibt halbherzig

Mit dem BRSG II, das der Bundestag am 5. Dezember verabschiedete und das am 22. Januar in Kraft trat, versucht der Gesetzgeber nachzusteuern: Opting-out-Systeme sind seit Juli 2026 auch ohne Tarifvertrag möglich, die Geringverdienerförderung nach Paragraph 100 EstG wird ab 2027 dynamisiert, das Sozialpartnermodell nun auch für nicht tarifgebundene Betriebe geöffnet. Gleichwohl: die Reaktionen aus der Branche sind verhalten. Weil es das Grundproblem nicht löst, so Goedeckemeyer. „Einen flächendeckenden Automatismus für die bAV im Rahmen dessen die Betroffenen die erheblichen Segnungen auch erkennen und bewerten können, wird auch die Reform nicht schaffen. Ohne einfache Standardlösungen, Pflicht-, zumindest aber gesetzliche Opting-out-Versorgung, perfekte Portabilität und verbesserte digitale Prozesse bleibt die bAV weiterhin halbherzig“, betont der Altersvorsorgeexperte des IVFP.

Deutlicher wird Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender HDI Pensionsfonds AG und HDI Pensionsmanagement AG sowie Vorstand der HDI Lebensversicherung: Für ihn lässt der Gesetzgeber beim BRSG II schlicht Chancen ungenutzt. „Weder wurden neue Akzente gesetzt bestehende Schwachstellen beseitigt“, sagt der Vorstand. Faktisch seien seit dem 22. Januar 2026 nur einzelne Teilkomponenten des BRSG II in Kraft getreten. „Konkret handelt es sich um die neuen Regelungen für die Einführung eines Opting-out-Modells auf Basis einer Betriebsvereinbarung ohne Tarifanbindung, jedoch mit 20-prozentigem Arbeitgeberzuschuss, die Anhebung der Abfindungsgrenzen, die Fortführungsrechte nach entgeltfreien Zeiten sowie die Zugangslockerungen für Sozialpartnermodelle. Wirkliche Verbreitungsimpulse sind hiervon aus unserer Sicht nicht zu erwarten“, erklärt er.

Fabian von Löbbecke, Vorstandsvorsitzender HDI Pensionsfonds AG und HDI Pensionsmanagement AG sowie Vorstand der HDI Lebensversicherung.

Das könnte sich zum 1. Januar 2027 ändern. Dann werden auch Verbesserungen in der Geringverdiener-Förderung wirksam. „Die Anhebung der förderfähigen Beiträge auf jährlich 1.200 Euro sowie die künftige Dynamisierung der Einkommensgrenze für Geringverdiener könnten in vielen Unternehmen den erwünschten Schub auslösen“, so von Löbbecke. Leider bestehen auch Sicht des bAV-Experten auch hier Hürden im System, die eine praktische Umsetzung in der Beratung erschweren. So sei etwa keine Zillmerung zulässig, was eine angemessene Vergütung der Beratungsleistung erschwere. Sein kritisches Fazit: „Es fehlen die echten Impulse mit großer Strahlkraft, um die bAV – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – nachhaltig zu stärken, zu vereinfachen und zu entbürokratisieren.“

Kommt der Umbruch?

Am 23. Juni 2026 hatte die Altersvorsorgekommission ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung übergeben. 33 Empfehlungen, die – das betonten Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas – als Gesamtpaket übernommen werden. Für die bAV und für Arbeitgeber könnte damit ein Umbruch ins Haus stehen. Das zeigt eine Analyse der Unternehmensberatung WTW. Ausgangspunkt der Untersuchung von Hanne Borst, Head of Retirement German & Austria und Dr. Michael Karst, Senior Managing Director und Leiter Legal Tax/Accounting ist die zentrale Zielgröße von 70 Prozent des letzten Nettolohns als Gesamtversorgungsniveau aus allen drei Säulen.

Die beiden WTW-Analysten begrüßen den Ansatz ausdrücklich, sehen darin aber zugleich die entscheidende politische Selbstverpflichtung. Denn allein mit einer gestärkten ersten Säule, der gesetzlichen Rente, lasse sich das gesteckte Ziel nicht erreichen. Laut WTW betont dies auch die Kommission. Damit wird, und das bestätigt die Analyse, eine flächendeckende Verbreitung zwingend notwendig, um das angestrebte Gesamtniveau zu erreichen. Damit rückt die bAV als tragende Systemkomponente in den Mittelpunkt der Reformarchitektur. Das Nice-to-have wird zum Must-to-have – die Unverzichtbare. Steht die betriebliche Altersversorgung vor einer Zeitenwende?

Hubertus Harenberg, Bereichsleiter Firmenkunden und Branchenversorgung bei Swiss Life, sieht den Punkt erreicht: „Die aktuellen Reformvorschläge zur gesetzlichen Rente zeigen es deutlich: die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) schafft es allein nicht, benötigt zur Stabilisierung massive finanzielle Unterstützung und Reduzierung des Leistungsniveaus. Zusätzliche Vorsorge ist weiter dringend erforderlich, soll der Lebensstandard im Alter gesichert werden.“ Harenberg sieht in dem neu geschaffenen Altersvorsorge-Depot für die private Altersvorsorge eine sinnvolle Ergänzung, „in einigen Fällen sogar mit guten Förderquoten.“ Allerdings werde die Beratung dadurch nicht minder aufwändig. „Vor diesem Hintergrund rechnen wir mit einer sehr positiven Entwicklung und glauben an eine starke Rolle der bAV“, betont Harenberg.

Die Politik ist in der Verantwortung

Allerdings: Von insgesamt 3,2 Millionen Unternehmen zählen laut Destatis 99,3 Prozent zu den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Davon galten 2,6 Millionen als Kleinstunternehmen, rund 21.500 als Großunternehmen. Deutschland wirtschaftliches Herz schlägt gerade im Mittelstand. Mit der bAV-Durchdringungsquote von rund 26 Prozent im Bereich der KMU ist Thorsten Fischer, Zentralbereichsleiter bAV bei der ALH gar nicht zufrieden. Hier etwas zu verändern, Fischer sieht hier allem die Politik in der Verantwortung. Auch weil sie das Kernproblem bislang nicht mutig genug angefasst habe: Zugang und Einfachheit. „Es fehlt nicht grundsätzlich an Interesse. Es scheitert oft an Komplexität, Administration, Haftungsfragen und fehlenden standardisierten Prozessen“, bemängelt Fischer. Auch der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft verweist in dem Zusammenhang auf hohe Kosten, rechtliche Unsicherheiten, komplexe Vorgaben und den Verwaltungsaufwand als zentrale Hemmnisse. Aber auch die Arbeitgeber tragen nach Fischers Ansicht Verantwortung für die stagnierende Durchdringungsquote.

„Unsere eigene Studie zeigt, dass mehr als 80 Prozent der Arbeitgeber maximal 20 Prozent auf den Umwandlungsbeitrag ihrer Beschäftigten hinzugeben. Für viele Arbeitnehmer entsteht dadurch nur ein begrenzter zusätzlicher Anreiz, sich für eine Entgeltumwandlung zu entscheiden. Höhere Arbeitgeberzuschüsse könnten die Attraktivität deutlich steigern, werden bislang jedoch nur von einer Minderheit angeboten“, erläutert der ALH-bAV-Experte. Die Herausforderung liege daher nicht allein in der politischen Regulierung, sondern auch in der konkreten Ausgestaltung durch die Arbeitgeber. Politik und Unternehmen müssen gemeinsam dafür sorgen, dass die bAV einfacher, attraktiver und damit für mehr Beschäftigte zur Selbstverständlichkeit wird.

Für die bAV-Verbreitung setzt die Kommission auf einen Sozialpartnerdialog, der noch 2026 konkrete Maßnahmen erarbeiten soll. Die WTW-Experten Borst und Karst begrüßen den Ansatz grundsätzlich, mahnen aber, dass die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen in diesem Dialog ausreichend Gehör finden müssten. Die bAV-Lücke in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten, in denen aktuell nur rund ein Viertel der Arbeitnehmer eine Betriebsrente hat, lasse sich nicht durch Lösungen schließen, die auf Großunternehmen und Tarifstrukturen zugeschnitten seien. Zudem warnen sie davor, den Sozialpartnerdialog als Begründung zu nutzen, um dringend notwendige Einzelmaßnahmen aufzuschieben. Bürokratieabbau, Verbesserung der Portabilität und mehr Rechtssicherheit bei Änderungen von Versorgungsordnungen seien Themen, die der Gesetzgeber unabhängig vom Sozialpartnerverfahren angehen kann und sollte.

Die neue bAV-Welt

Auch wenn derzeit vieles unklar und noch längst nicht Gesetz ist: Die neue bAV-Welt könnte noch vielschichtiger werden, als die alte es ohnehin schon ist. „Das bAV-Angebot ist inzwischen sehr komplex: Garantieniveaus, Fonds- oder Hybridmodelle, Kostenstrukturen, Arbeitgeberzuschuss, Portabilität, Versorgungsordnung, Zielrente, Sozialpartnermodell, biometrische Bausteine und digitale Verwaltung greifen ineinander. Ein gutes bAV-Produkt lässt sich heute weniger an der höchsten Garantie messen, sondern an: Renditechance nach Kosten, saubere arbeitsrechtliche Einbettung, einfache Verwaltung, transparente Kosten, flexible Beitrags- und Leistungsphase, digitale Arbeitgeberfähigkeit, Portabilität und belastbare Rentenfaktoren. Die einzelnen Aspekte muss jeder Abschließende für sich selbst gewichten“, sagt IVFP-Mann Goedeckemeyer.

Der Markt hat sich klar verschoben: weg von reiner Garantieorientierung, hin zu fondsgebundenen und hybriden Konzepten mit reduzierten Garantien. Laut Goedeckemeyer bleibt die Direktversicherung im Maklervertrieb mit Abstand dominant, da es ein Durchführungsweg für die Masse sei. Zudem legten Unterstützungskassen zu, „aber eher für höhere Einkommen und komplexere Arbeitgeberkonzepte“, so der Experte.

Das Altersvorsorgedepot und die bAV

Spannend sind auch Überlegungen, ob sich das Altersvorsorgedepot nicht auch in die betriebliche Altersvorsorge einbinden ließe. „Das Altersvorsorge-Depot könnte die Diskussion über die Ausgestaltung der bAV durchaus neu beleben“, sagt denn auch Christian Jaffke, Geschäftsführer Vertrieb beim Analysehaus Morgen & Morgen. Die Grundidee, stärker auf kapitalmarktorientierte Vorsorgekonzepte zu setzen und gleichzeitig Fördermechanismen möglichst einfach zu gestalten, ist nicht auf die private Altersvorsorge beschränkt, so Jaffke weiter.

„Gerade in der bAV könnte dies Impulse für neue Produktkonzepte geben. Denkbar sind beispielsweise stärker fondsorientierte Lösungen mit größerer Flexibilität und einer noch stärkeren Ausrichtung auf langfristige Renditechancen. Gleichzeitig verfügt die bAV über Besonderheiten, die sie von der privaten Vorsorge unterscheiden.“ Allerdings spielen Arbeitgeberzuschüsse, kollektivrechtliche Rahmenbedingungen sowie die Einbindung biometrischer Risiken spielen hier eine wichtige Rolle. Insofern ließe sich ein AV-Depot daher nicht einfach übertragen, sondern müsste an die spezifischen Anforderungen der bAV angepasst werden. „Aus unserer Sicht ist deshalb weniger die konkrete Produktform entscheidend als die Frage, welche Elemente des AV-Depots künftig Eingang in die bAV finden“, sagt Jaffke.

„Das Altersvorsorge-Depot (AVD) ist jedoch nicht nur ein Förderkonzept, sondern – bei Abschluss im Privatbereich – auch eine Produktgestaltung: So ermöglicht das private AVD die verwaltungskostenarme kapitalmarktorientierte Anlage ohne jegliche (teure) Garantien“, erklärt IVFP-Mann Goedeckemeyer. Die bAV hingegen sei eingebettet in Vorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG), die durch das zum 1. Januar 2027 in Kraft tretende Altersvorsorgereformgesetz nicht geändert werden; jenseits des Spezialbereiches des Sozialpartnermodells lassen diese Normen eine garantielose Anlage nicht zu. Eine vollständige Überführung des AVD in die Welt der bAV würde daher erhebliche Änderungen des BetrAVG und der arbeitsrechtlichen Haftungssystematik voraussetzen“, so Goedeckemeyer weiter. Auch wenn es aktuell nur ein Gedankenspiel ist: „Die Diskussion zeigt, dass die Branche zunehmend darüber nachdenkt, wie sich Kapitalmarkt, Förderung und Versorgungssicherheit noch besser miteinander verbinden lassen“, so Jaffke

Komplexität und Beratungsaufwand

Damit die bAV am Ende aber die von der Altersvorsorgekommission angedachte Wirkung entfalten kann, braucht es allerdings mehr Beratung und mehr Informationen, die deutlich mehr in die Breite und Tiefe gehen, als es derzeit der Fall ist. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen ihre Vorsorge-Möglichkeiten nur partiell und Arbeitgeber scheuen die vermeintliche Komplexität und den Verwaltungsaufwand“, sagt Harenberg. Das scheint zumindest in Teilen auch für den Vertrieb zu gelten, denn durchaus vorhandene Berührungsängste bestätigen auch Gespräche, die unsere Redaktion in den vergangenen Jahren zum Thema betriebliche Altersvorsorge geführt hat.

Sascha Schürings, Bereichsvorstand Firmenkunden, MLP SE
Sascha Schürings, Bereichsvorstand Firmenkunden, MLP SE

Nutzerfreundliche digitale Lösungen und professionelle Vorsorgeberatung sind nach Ansicht des Swiss-Life-Experten Harenberg die wichtigsten Elemente, um Menschen in die Vorsorge zu bringen. Er sieht aber auch die Branche in der Pflicht, die Beratung von Kleinunternehmen zu intensivieren. „Die bAV ist beratungsintensiv, rechtlich anspruchsvoll und in der Umsetzung oft noch zu prozesslastig. Nicht jeder kann das Feld deshalb dauerhaft mit der nötigen Tiefe abdecken“, sagt Sascha Schürings, Bereichsvorstand Firmenkunden bei MLP. Abschreckend wirken nach Schürings Aussagen vor allem langfristige Haftungsthemen und der hohe Dokumentationsaufwand. „Wenn dann noch Medienbrüche in der Administration dazukommen, wird die bAV schnell als Spezialistenthema wahrgenommen. Genau deshalb brauchen wir mehr Standardisierung, digitale Prozessketten und haftungssichere Rahmenbedingungen. Das macht die bAV sicherlich nicht beratungsfrei – aber deutlich besser vermittelbar“, so Schürings.

„Die bAV ist zweifellos ein anspruchsvolles Geschäftsfeld“, bestätigt auch Christine Schönteich, Geschäftsführerin und Co-CEO der Fonds Finanz/Infinitech Gruppe. Gleichzeitig stünden Beratern umfangreiche Unterstützungsangebote zur Verfügung, die Komplexität, Haftungsrisiken und administrativen Aufwand deutlich reduzieren. Es gebe etwa Unterstützung durch die LV-Produktberatung der Fonds Finanz, die hochwertigen Beratungsstrecken von XEMPUS, spezialisierte Versicherer sowie unsere bAV-Tochtergesellschaft Pension Benefits.

Mit Pension Benefits habe Fonds Finanz zudem eine Spezialistin gegründet, die Makler bei der Akquise, der Konzeption, der Einführung und der laufenden Betreuung von Versorgungssystemen unterstütze. Ergänzt wird dieses Netzwerk durch die Zusammenarbeit mit der Kanzlei Kleffner Rechtsanwälte, die beispielsweise bei der rechtssicheren Gestaltung von Versorgungsordnungen zur Seite stehe. „Dadurch können Berater auch bei komplexen Firmenkundenprojekten professionell auftreten, ohne sämtliche Spezialthemen selbst abdecken zu müssen“, erläutert Schönteich.

MLP bringt mit dem Geschäftsbereich TPC – nach Aussage Schürings der größte Makler für betriebliche Altersvorsorge – umfassende Expertise in den bAV-Markt. Ergänzend können Berater auf die Benefitplattform „:pxtra“, über die Unternehmen betriebliche Benefits, einschließlich Vorsorgebausteine, einfacher steuern können.

Das langfristige Beratungsfeld

Einig sind sich Schürings und Schönteich, dass die bAV ein hochinteressantes Geschäftsfeld sei. „Der Bedarf ist hoch, viele Marktteilnehmer scheuen die Komplexität, und Unternehmen suchen verlässliche Begleitung. Es ist kein schnelles Produktgeschäft, sondern ein langfristiges Beratungsfeld. Genau darin liegt die Chance: Wer hier Kompetenz aufbaut, kann sich klar positionieren und stabile Kundenbeziehungen entwickeln“, zeigt sich der MLP-Mann überzeugt.

Schönteich rät Nachwuchsmaklern, das Feld genau zu prüfen. „Die bAV verbindet nämlich mehrere Vorteile, die in dieser Form nur selten sind: Sie ist gesellschaftlich relevant, politisch gewollt, bietet Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen hohen Mehrwert und schafft gleichzeitig langfristige Kundenbeziehungen. Zudem wird sie auch in Zeiten des Altersvorsorgedepots in vielen Fällen die höchsten Förderquoten erreichen“, erklärt Schönteich.

Christine Schönteich
Christine Schönteich

Wer Unternehmen bei der Einführung oder Weiterentwicklung einer betrieblichen Altersversorgung begleite, gewinne häufig nicht nur einzelne Verträge, sondern einen dauerhaften Firmenkunden mit vielen weiteren Beratungsanlässen. „Genau deshalb gehört die bAV aus unserer Sicht zu den nachhaltigsten und wertigsten Geschäftsfeldern in der Versicherungsberatung“, zeigt sich Schönteich überzeugt.


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