Entscheidung für Prokon-Genossenschaft ist rechtskräftig

Die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft ist rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Itzehoe am Dienstag mit, knapp drei Wochen nach der Entscheidung der Gläubigerversammlung.

Gegen das Genossenschaftsmodell waren drei Beschwerden eingegangen.

Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen.

Dagegen waren drei Beschwerden eingegangen, die das Landgericht als unzulässig verwarf. Die Beschwerdefrist sei nun abgelaufen, der Planbestätigungsbeschluss rechtskräftig.

Nach der Eintragung der künftigen Prokon-Genossenschaft in das Genossenschaftsregister könne das gerichtliche Insolvenzverfahren alsbald aufgehoben werden.

Quelle: dpa-AFX

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Foto: Shutterstock

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