EU-Vermittlerrichtlinie: Zweijährige Übergangsfrist bleibt

Die Bundesregierung hat eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrateshinsichtlich der umzusetzenden EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie veröffentlicht. Laut Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, können die freien Finanzdienstleister bezüglich der Übergangsfrist für das eventuell notwendige Nachholen einer Qualifikation aufatmen.
Nachdem die Bundesregierung im Mai diesen Jahres die Übergangsfrist – quasi unbemerkt durchdie Hintertür – von einem auf zwei Jahre verkürzen wollte, hatte sich der AfWfür eine Wiedereinsetzung der zweijährigen Übergangsfrist eingesetzt. Der Bundesrat hatte dann im Juni die Regierung in seiner Stellungnahme aufgefordert, den entsprechenden Passus wieder zu korrigieren. ?Ein Jahr für das Nachholen der Prüfung ? also inklusive des Lehrgangs – wäre für viele Vermittler viel zu knapp gewesen. Ein Durchfallen bei der Prüfung wäre somit fast einem Berufsverbot gleichgekommen. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Wiedereinsetzung der zweijährigen Übergangsfrist für das Erreichen der Qualifikationsanforderungen?, äußert sich AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

?Aufgeschoben ist jedoch nicht aufgehoben. Wir empfehlen jedem Vermittler weiterhin dringend, seine individuelle Situation zu überprüfen und bei Bedarf nun zeitnah zu reagieren. Damit hat der AfW? nach der Aussetzung der Umsatzsteuer ? erneut seinen Einfluss in Berlin geltendmachen können?, so Rottenbacher weiter.

Ansonsten kommt die Antwort der Bundesregierung laut AfW einem kleinen Fiasko für die Länderkammer gleich. So werden elf der 17 Änderungsvorschläge abgelehnt, drei sind noch in der Überprüfung und nur weitere drei Vorschläge wurden angenommen. Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnungin den meisten Fällen mit dem hohen bürokratischen Aufwand, der entstehen würde, wenn man sich der Stellungnahme der Ländervertretung angeschlossen hätte.

Für den AfW bleiben trotz dieses Erfolges für die freien Finanzdienstleister zahlreiche Kritikpunkte an der Vermittlerrichtlinie bestehen. Diese will der Verband in Gesprächen mit Politikern in Berlin in den nächsten Tagen und Wochen weiter anbringen. Der Zeitplan für die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie hat sich durch die Stellungnahme der Bundesregierung nicht verändert. Es wird mit einem Inkrafttreten zum 1. Januar oder 1. Februar 2007 gerechnet.

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