Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt das Ziel der Bundesregierung, Kinder und Jugendliche frühzeitig an kapitalgedeckte Altersvorsorge und langfristige Kapitalmarktanlagen heranzuführen. In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Frühstartrentengesetz sieht der Verband jedoch an mehreren Stellen Nachbesserungsbedarf.
Nach Angaben des AfW kann der lange Anlagezeitraum dazu beitragen, dass auch geringe regelmäßige Einzahlungen durch den Zinseszinseffekt zu einem relevanten Baustein der Altersvorsorge werden. Zugleich könne die Frühstartrente Familien frühzeitig mit Themen wie Vorsorge, Kapitalmarkt, Rendite und Risiko vertraut machen.
Der Verband spricht sich aber dafür aus, die Frühstartrente nicht als eigenständiges Kinderdepot auszugestalten. Stattdessen sollte sie den ersten Abschnitt einer durchgängigen geförderten privaten Altersvorsorge bilden. Vertrag, Förderung, Information und Beratung müssten von Beginn an so ausgestaltet sein, dass eine Fortführung bis ins Erwachsenenalter ohne Produkt- oder Systemwechsel möglich ist.
AfW fordert durchgängige Vertragslösung
„Die Frühstartrente hat das Potenzial, deutlich mehr zu werden als eine staatliche Zahlung von zehn Euro im Monat. Im besten Fall entsteht daraus eine echte Vorsorgebiografie: möglichst früh privat begonnen, ab Förderbeginn staatlich ergänzt und später ohne Bruch als Altersvorsorgedepot fortgeführt“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Dafür braucht es verständliche Informationen, erreichbare Beratung und wirtschaftlich tragfähige private Angebote. Ein Depot allein schafft noch keine Finanzbildung.“
Nach Auffassung des Verbandes sollte die staatliche Förderung auch in einen geeigneten Altersvorsorgedepot-Vertrag fließen können, der bereits vor Beginn der Förderberechtigung auf den Namen des Kindes abgeschlossen wurde. Da das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz nach Auffassung des AfW keine ausdrückliche untere Altersgrenze für den Vertragsabschluss vorsieht, könnten entsprechende Verträge bereits ab der Geburt eröffnet und privat bespart werden. Ein zusätzlicher Vertragsabschluss allein für die staatliche Förderung würde die Vorsorgelandschaft nach Ansicht des Verbandes unnötig verkomplizieren.
Neben dem vorgesehenen Standarddepot sollte deshalb auch ein zertifizierter Altersvorsorgedepot-Vertrag zugelassen werden können, sofern die Anforderungen an Zweckbindung, Kosten, Transparenz und Anlageschutz erfüllt werden.
Kritik an Beratungsausnahmen und Kostenregelung
Kritisch bewertet der AfW die geplanten Ausnahmen von den Beratungspflichten. Der Mitteilung zufolge würden diese nicht nur Frühstartrentenverträge betreffen, sondern die Beratungsarchitektur sämtlicher Standarddepot-Verträge verändern. Aus Sicht des Verbandes sollte Beratung bei staatlich geförderter Altersvorsorge grundsätzlich der Regelfall bleiben. Digitale Abschlüsse ohne persönliche Beratung sollten weiterhin möglich sein, allerdings auf Grundlage einer bewussten Entscheidung der Eltern beziehungsweise später des volljährigen Kunden.
„Ausgerechnet bei einer Altersvorsorgeentscheidung, die über Jahrzehnte wirkt, das Beratungsniveau pauschal abzusenken, wäre der falsche Weg“, betont Wirth. „Wer bewusst und informiert ohne Beratung abschließen möchte, soll das selbstverständlich digital tun können. Der Gesetzgeber sollte aber nicht den Eindruck erwecken, Beratung sei bei standardisierten oder kapitalmarktorientierten Altersvorsorgeprodukten grundsätzlich entbehrlich.“
Der AfW fordert daher, den geplanten Paragraf 1 Absatz 1f AltZertG zu streichen. Sollte der Gesetzgeber an einer Ausnahme festhalten, müsse diese eng auf tatsächlich geförderte Frühstartrentenverträge während der Minderjährigkeit begrenzt werden. Zudem müssten die Regelungen für Versicherer und Versicherungsvermittler in den Paragrafen 6 und 61 VVG ausdrücklich und konsistent ausgestaltet werden.
Gesetz sollte weder Provisionen noch Honorare bevorzugen
Auch den vorgesehenen Ausschluss von Abschluss- und Vertriebskosten während der Minderjährigkeit lehnt der AfW ab. Selbst digitale Vertragsabschlüsse verursachten Aufwand, etwa für Identifizierung, Depotführung, Förderanträge oder laufende Informationen. Innerhalb des vorgesehenen Effektivkostendeckels müsse daher eine angemessene Vergütung für Einrichtung, Beratung und Betreuung möglich bleiben.
Der Effektivkostendeckel für das Standarddepot setzte bereits einen engen Kostenrahmen. Innerhalb dieses Rahmens sollte eine transparente und angemessene Vergütung für Einrichtung, Beratung und laufende Begleitung möglich bleiben. Das Gesetz sollte dabei weder Provisionen noch Honorare oder laufende Serviceentgelte bevorzugen. Maßgeblich seien die Gesamtkosten, ihre verständliche Offenlegung und der konkrete Nutzen für die Familien.
Andernfalls bestehe die Gefahr, dass individuelle privatwirtschaftliche Verträge wirtschaftlich kaum angeboten werden können und die staatliche kollektive Anlage nicht aufgrund einer bewussten Entscheidung der Eltern, sondern mangels Alternativen zum faktischen Regelfall wird.
Finanzbildung und breitere Förderung gefordert
Nach Auffassung des AfW sollte die Frühstartrente zudem stärker zur Finanzbildung beitragen. Informationen über Einzahlungen, Kosten, Wertentwicklung und Kapitalmarktschwankungen müssten altersgerecht aufbereitet werden und Kinder schrittweise an die Verwaltung ihrer Altersvorsorge heranführen. Digitale Angebote könnten dies unterstützen, sollten jedoch nicht den Eindruck eines kurzfristig handelbaren Tradingkontos vermitteln.
Die Möglichkeit privater Zuzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr bewertet der Verband als wichtigen Bestandteil des Konzepts. Einzahlungen von Eltern, Großeltern oder anderen nahestehenden Personen müssten einfach und transparent möglich sein. Zudem regt der AfW eine Bagatellregelung bei schenkungsteuerlichen Anzeigepflichten sowie die Prüfung einer steuerlichen Förderung kleiner regelmäßiger Zuzahlungen an.
Schließlich spricht sich der Verband gegen die zunächst auf den Geburtsjahrgang 2020 beschränkte Förderung aus. Stattdessen sollten möglichst rasch alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und unter 18 Jahren einbezogen werden. Falls dies aus Haushaltsgründen nicht sofort möglich sei, fordert der AfW einen verbindlichen und kurzen gesetzlichen Aufholpfad.












