Dass Versicherte ihren Versicherungsvertrag kündigen können, ist allgemein bekannt. Weniger geläufig ist, dass Versicherer nach einem regulierten Schadenfall ebenfalls dazu berechtigt sind, den Vertrag zu beenden. Diese Möglichkeit besteht in zahlreichen Sparten – von der Hausrat- und Haftpflichtversicherung bis zur Kfz-Versicherung. Der Bund der Versicherten (BdV) erklärt, wie Betroffene in einem solchen Fall richtig reagieren.
„Eine Kündigung des Versicherers sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen, sondern zum Anlass, rasch selbst aktiv zu werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Andere Anbieter werten eine Versichererkündigung häufig als Hinweis auf ein erhöhtes Risiko – und zeigen sich dann entweder zurückhaltend mit neuen Angeboten oder gewähren nur noch stark eingeschränkten Schutz. Im schlimmsten Fall findet sich kein neuer Versicherer.
Eine Kündigung muss allerdings nicht zwangsläufig das Ende des Versicherungsverhältnisses bedeuten. „In manchen Fällen sind Versicherer bereit, einen bestehenden Vertrag fortzuführen, wenn bestimmte Anpassungen vorgenommen werden“, sagt Boss. Eine solche Vertragssanierung kann die Einführung einer Selbstbeteiligung umfassen oder die Erhöhung einer bereits vereinbarten Selbstbeteiligung für einen befristeten Zeitraum.
Vertragssanierung: Welche Kompromisse sinnvoll sind
Auch der Ausschluss einzelner Leistungen kann im Einzelfall eine Lösung sein – sofern der verbleibende Schutz ausreichend bleibt und das ausgeschlossene Risiko tragbar ist. So lässt sich in der Hausratversicherung notfalls auf den Fahrradschutz verzichten. Grenzen hat dieser Ansatz jedoch: Bietet ein Versicherer an, künftig Leitungswasserschäden aus der Wohngebäudeversicherung auszuklammern, sollten Versicherte ein solches Angebot ablehnen.
Ist der Versicherer zu keiner Anpassung bereit, kommt ein anderer Ansatz in Betracht: die sogenannte Kündigungsumkehr. Die Idee dahinter ist, dem Versicherer zuvorzukommen – also selbst zu kündigen, bevor die Kündigung des Versicherers wirksam wird. Wer als Kündigender auftritt statt als Gekündigter, hat in der Regel bessere Aussichten bei der Suche nach einem neuen Anbieter.
Ob diese Strategie gelingt, hängt von der Art der Kündigung ab. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Versicherer sind Betroffene auf dessen Entgegenkommen angewiesen und sollten aktiv das Gespräch suchen.
Kündigungsumkehr und der Weg zum neuen Vertrag
Bei einer außerordentlichen Kündigung – etwa infolge eines Schadenfalls – ist die Ausgangslage günstiger: „Dann können Versicherte selbst kündigen und den Zeitpunkt so wählen, dass ihre Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Denn bei wechselseitigen Kündigungen gilt stets die, die zuerst wirksam wird“, sagt Boss.
Wer anschließend einen neuen Versicherungsvertrag abschließen möchte, sollte auf vollständige Transparenz setzen. Frühere Schäden oder Kündigungen müssen korrekt im Antrag angegeben werden – falsche Angaben können im Schadenfall den gesamten Versicherungsschutz gefährden. „Mit rechtzeitig eingeholten Angeboten und der Bereitschaft zu Kompromissen lässt sich oft auch bei Vorschäden oder Kündigungen eine passende Absicherung finden“, sagt Boss.















