Grunderwerbsteuer: Tausende Ersterwerber durch Freibetrag

Aufgrund des heterogenen Immobilienmarkts in Deutschland mit Schrumpfungsregionen einerseits und extrem teuren Regionen andererseits wirken einheitliche Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer immer verzerrend, so LBS Research.

Analog zu den regionalen Verteilungswirkungen beim Baukindergeld begünstigen sie relativ stärker Regionen außerhalb der nicht mehr erschwinglichen Großstädte und Ballungsräume.

Ist die politisch gewollt – beispielsweise als Haltefaktor zur Reduzierung der Abwanderung in die Städte –, so die Wissenschaftler, können Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer eine sinnvolle Maßnahme sein.

Um die Entlastungswirkung in Wachstumsregionen zu verstärken, müsste über gestaffelte Freibeträge nachgedacht werden, allerdings würde dies sofort die Komplexität erhöhen.

Zusatzpotenzial durch einheitliche Besteuerung

Daher sei die Rückkehr zu einer bundesweit einheitlichen Besteuerung des Erwerbs von Grund und Boden sinnvoller. Ein Grunderwerbsteuersatz von zum Beispiel einheitlich drei Prozent würde ebenfalls ein Zusatzpotenzial von 18.000 Haushalten generieren.

Dieses Potenzial wäre relativ gleich verteilt über die unterschiedlichen Regions-, Kreis- und Stadttypen. Doch auch in dieser Variante gäbe es zwei Ausreißer:

Die Bundesländer Bayern und Sachsen könnten aufgrund ihres relativ niedrigen Grunderwerbsteuersatzes von 3,5 Prozent kaum mit Zusatzpotenzialen rechnen.

Seite vier: Absenkung der Erwerbsnebenkosten notwendig

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