Hilfe für Versicherungsmakler

Der ?Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation?, von verschiedenen Maklervereinigungen gemeinsam ins Leben gerufen, hat eine Liste von Auswahlkriterien für Versicherungsprodukte erarbeitet. Hintergrund ist, dass die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie Regelungen zu einer umfangreichen Dokumentationspflicht des Vermittlers hinsichtlich des Kundengespräches vorsieht, eine gesetzgeberische Ausgestaltung jedoch fehlt. Die Berücksichtigung der erarbeiteten Kriterien soll einerseits die vom Vermittler vorgeschlagenen Tarife begründen können, andererseits den Vermittler Sicherheit vor einer möglichen Haftung gegenüber dem Kunden schützen. Der Arbeitskreis unterscheidet drei Gruppen von Auswahlkriterien: Die Gesellschafts-, die Produkt- und die Servicequalität. Bei der Produktauswahl seien Finanzstärke, Insolvenzsicherungs-fonds, Bedingungen, Preis, Rentabilität, Anlagerisiko, Kalkulation, Antragsgestaltung, Service und Tarifmerkmale von besonderer Bedeutung.

Der Arbeitskreis hat angekündigt, zeitnah eine Roadshow starten, um bundesweit die Versicherungsmakler mit den Arbeitsergebnissen und Vorschlägen des Arbeitskreises vertraut zu machen. Zudem wird sich die Vereinigung auf der Messeveranstaltung DKM Ende Oktober präsentieren. Softwarehäusern bietet der Arbeitskreis zudem Unterstützung bei der Entwicklung von Programmen an, die Maklern die Erstellung von Dokumentationen erleichtern sollen. Insbesondere wird eine Zertifizierung angeboten, die als Qualitätssiegel bescheinigt, ob eine Software die Beratungsvorlagen sinnvoll ein- und umgesetzt hat.

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