Finanzvertrieb 2022: Von Inflation und Provision

AUGUST: Finanzberaterinnen und Finanzberater müssen ihre Kunden seit dem 2. August auch zu deren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Mit etwas Verspätung kommt die Abfragepflicht im Frühjahr 2023 auch für 34f-Vermittlerinnen und Vermittler. Im November legte das Bundeswirtschaftsministerium den Entwurf zu den erforderlichen Änderungen an der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vor, mit dem künftig auch 34f-Vermittler verpflichtet werden, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden zu ermitteln.

Laut Votum-Vorstand Martin Klein war die Regelungslücke entstanden, weil das zuständige Wirtschaftsministerium „ein bisschen geschlafen“ und nicht mitbekommen habe, dass die FinVermV als gesetzliche Basis für 34f-Vermittler angepasst werden muss, um die europäische Regulierung auch in Deutschland ins Rollen zu bringen. „Das ist einfach übersehen worden.“ Nun sei damit zu rechnen, dass sich der Bundesrat im Laufe der ersten Plenarsitzungen im neuen Jahr mit dem Entwurf auseinandersetzen wird. „Man kann davon ausgehen, dass mit der Veröffentlichung der Verordnung im Laufe des März 2023 im Bundesanzeiger gerechnet werden kann. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch die 34f-Vermittler verpflichtend die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden abfragen und berücksichtigen“, so Klein.

Votum-Vorstand Martin Klein (Foto: Votum)
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