Das Vorhaben, das in der Debatte oft kurz als Enteignung Berlin Wohnungen bezeichnet wird, beschäftigt nun die Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht bei dem geplanten Gesetz gegen Vergesellschaftungen noch erheblichen Klärungsbedarf. „Es gibt noch viele Fragezeichen - und natürlich ist die Debatte nicht zu Ende. Ich nehme die verfassungsrechtlichen und politischen Bedenken gegen das Vorhaben ernst“, sagte sie dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Zugleich macht die SPD-Politikerin deutlich, dass sie sich dem Vorhaben nicht grundsätzlich verschließt. Sei eine Sache im Koalitionsausschuss erst einmal vereinbart, gelte für sie, sich aktiv einzubringen und auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu setzen. Das sei schließlich ihre politische Linie, betonte Hubig.
Investitionsschutzgesetz: Die Eckpunkte zur Enteignung Berlin Wohnungen
Nach Angaben der Bundesregierung stehen die Eckpunkte des geplanten Investitionsschutzgesetzes bereits fest. Demnach soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur dann infrage kommen, wenn sie sich als zwingend notwendig erweist. Voraussetzung ist zudem, dass sämtliche Alternativen bereits ausgeschöpft wurden, etwa zusätzliche Investitionen oder eine stärkere Förderung des Wohnungsbaus.
Kommt es dennoch zur Enteignung, soll der Eigentümer die Entschädigung unmittelbar in Geld erhalten. Maßgeblich dafür ist der Verkehrswert, den ein Gutachten feststellt - nicht ein politisch verhandelter Betrag.
Union sieht Vergesellschaftung als verfassungswidrig an
Deutlich schärfer positioniert sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Gegenüber der „Bild“-Zeitung kündigte er an, mit dem Investitionsschutzgesetz klarzustellen: Ein ideologisch motivierter Umgang mit Wohnungseigentum von links sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Auch Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) drängt auf eine rasche Entscheidung. Investoren und Banken bräuchten schnell Klarheit, damit in Berlin wieder gebaut werde, erklärte er. Vergesellschaftungen dürfen aus seiner Sicht nur dann erfolgen, wenn sie zwingend notwendig sind. Zudem müssten der volle Verkaufswert entschädigt werden und das Geld sofort fließen. Unter diesen Bedingungen wäre das Berliner Vorhaben wirtschaftlich ohnehin nicht finanzierbar, so seine Einschätzung. Aus Sicht der Union drohen unsichere Eigentumsverhältnisse zudem, das Vertrauen von Investoren in den deutschen Immobilienmarkt zu untergraben.
Berliner Koalition plant Vergesellschaftung ab 10.000 Wohnungen
Hintergrund des Streits ist eine mögliche rot-rot-grüne Koalition in Berlin aus Linkspartei, Grünen und SPD. Laut ihrem Sondierungspapier wollen die drei Parteien gegen private Wohnungskonzerne vorgehen, die mehr als 10.000 Wohnungen besitzen. Für die Entschädigungen kalkulieren sie mit 16 Milliarden Euro - eine Summe, die unter dem tatsächlichen Verkehrswert der betroffenen Bestände liegen dürfte.
Enteignung Berlin Wohnungen: Hubig schlägt Alternativen vor
Den Berliner Ansatz selbst hält Hubig allerdings für ungeeignet. Sie verweist auf die hohen Milliardensummen für Entschädigungen und auf eine absehbar jahrelange Rechtsunsicherheit. Stattdessen schlägt sie andere Wege vor: „Besser wäre es, das Geld in den Neubau von günstigen Wohnungen zu investieren. Außerdem müssen wir unser soziales Mietrecht weiter stärken“, sagte sie.













