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KI in der PKV: Die Grenze zieht der Versicherte

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Künstliche Intelligenz in der Medizin
Foto: stock.adobe.com/AIGE
KI als erste Anlaufstelle für Patienten: Derzeit lehnen viele den Gedanken ab.

Die Mehrheit der Bundesbürger akzeptiert KI im Gesundheitswesen als Unterstützung – aber nicht als Entscheider. Was das für PKV-Anbieter mit Telemedizin-Angeboten bedeutet, ist alles andere als unverbindlich.

Die Debeka hat eine Studie in Auftrag gegeben, die zeigt, was Menschen von Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen erwarten und was eben nicht. Für die Koblenzer ist das durchaus von Interesse, denn seit März 2026 forscht das Unternehmen gemeinsam mit der Universität Koblenz an den Themen Zuverlässigkeit, Sicherheit und Resilienz von Large-Language-Modellen für den Finanz- und Versicherungssektor, und im Juli 2026 weitete die Debeka Telemedizin auf alle PKV-Vollversicherten aus, nachdem ein Pilotprojekt für Kinder und Jugendliche erfolgreich angelaufen war. Wer als größter privater Krankenversicherer Deutschlands selbst in KI-Infrastruktur investiert, weiß, dass öffentliche Akzeptanz von KI kein netter Bonus ist, den man haben kann oder auch nicht.


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Die Zahlen aus der aktuellen Civey-Erhebung sind in dieser Hinsicht eindeutig: 43,7 Prozent der Bundesbürger sehen KI als Unterstützung für Ärzte, und 38,9 Prozent erkennen konkretes Potenzial bei der Auswertung von Befunden und Laborwerten. Als erste Anlaufstelle für Patienten dagegen wollen gerade einmal 5,2 Prozent eine KI. Das ist ein Wert, der für PKV-Anbieter, die digitale Erstberatungsangebote längst in ihre Tarife integriert haben, eine unmissverständliche Rückmeldung ist. Mensch kommt vor Maschine.

Kostendruck als Treiber

Die Ergebnisse treffen auf eine Branche, die unter erheblichem Handlungsdruck steht. Laut dem Marktausblick der Kölner Ratingagentur Assekurata vom Mai 2026 stiegen die Leistungsausgaben der privaten Krankenversicherung zwischen 2018 und 2025 von 29,2 auf 42,1 Milliarden Euro – ein Zuwachs von gut 44 Prozent. Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote näherte sich 2025 mit knapp 7,8 Prozent erneut der kritischen Marke von fünf Prozent, die Assekurata als Warnschwelle definiert. Um diesen Kostendruck abzufedern, setzen die Versicherer laut Assekurata verstärkt auf Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und effizientes Gesundheitsmanagement. KI ist in der PKV damit längst keine Zukunftsoption mehr, über die man auf Fachtagungen diskutiert, sondern ein Instrument, das Eingang in laufende Prozesse gefunden hat.

Was intern läuft und keiner sieht

Was die Öffentlichkeit bei Befragungen zu KI im Gesundheitswesen nicht im Blick hat: Der weitaus größte Teil des KI-Einsatzes in der PKV findet im Verborgenen statt, weit unterhalb der Wahrnehmungsschwelle der Versicherten. KI-Anwendungen werden laut Assekurata zunehmend in der Leistungsbearbeitung, im Risikomanagement und im Kundenservice eingesetzt. Für die Versicherten ist das unsichtbar – sie erleben KI, wenn überhaupt, an der sichtbaren Oberfläche: in Apps, Symptom-Checkern und Telemedizin-Angeboten. Genau dort liegen die Akzeptanzgrenzen, die die Debeka-Studie jetzt abgesteckt hat.

Telemedizin: ja, aber…

Telemedizin, elektronische Rechnungsübermittlung, E-Rezept, Online-Sprechstunden und digitale Gesundheitsakten gehören mittlerweile zum Standard vieler Privattarife, wie das aktuelle Marktrating zeigt. Dass 38,9 Prozent der Befragten KI bei der Auswertung von Befunden und Laborwerten für sinnvoll halten, passt zu dieser Entwicklungsrichtung, ebenso die moderate Zustimmung bei leichten Erkältungssymptomen (18,4 Prozent) oder Präventionsfragen zur Ernährung (20,5 Prozent).

Doch die Studie zeigt mit gleicher Deutlichkeit, wo diese Bereitschaft aufhört: Bei Krebsdiagnosen lehnen 27,1 Prozent der Befragten den KI-Einsatz ausdrücklich ab, bei psychischen Krisen 25,1 Prozent und bei akuten Notfällen wie Brustschmerzen oder Atemnot 24,8 Prozent. Diese Diagnosen sollen Menschen stellen – daran lässt die Erhebung keinen Zweifel. Für PKV-Produkte mit Telemedizin-Baustein ist das eine relevante Leitlinie: Wer KI sichtbar einbindet, muss sicherstellen, dass der menschliche Arzt am Ende des Prozesses erkennbar bleibt. Das ist nicht nur eine Forderung von Regulatoren, es ist der erklärte Wille der Versicherten.

EU AI Act: mehr Zeit, aber kein Freifahrtschein

Dass Risikobewertung und Tarifierung in der Krankenversicherung im Anhang III des EU AI Act als Hochrisiko-KI eingestuft wurden, hatte die Branche aufhorchen lassen. Für Leben- und Krankenversicherer ist die Risikobewertung und Tarifierung damit explizit als Hochrisiko-KI-System eingestuft und unterliegt umfangreichen Governance-Anforderungen, darunter unternehmensweite Prozesse zur Qualitätssicherung, Überwachungspflichten und klar zugewiesene Verantwortlichkeiten – so die Einschätzung der Unternehmensberatung Horváth in einer Analyse der KI-Verordnung. Die umfassenden Pflichten für Hochrisiko-KI waren ursprünglich für den 2. August 2026 vorgesehen; mit dem sogenannten Digital Omnibus zeichnet sich eine Verschiebung ab, formal war das zum Redaktionsschluss noch nicht im Amtsblatt verabschiedet.

Das schafft etwas Luft, löst das strukturelle Problem aber nicht. DSGVO-Artikel 22 gilt bereits heute und untersagt vollautomatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung ohne menschliche Letztverantwortung – was für die PKV-Leistungsprüfung unmittelbar relevant ist. Zusätzlich gelten die einschlägigen Aufsichtsanforderungen der BaFin für Versicherungsunternehmen. Wer glaubt, die Verschiebung der Hochrisiko-Fristen kaufe echte Schonfrist, dürfte sich täuschen.

Datenschutz: kleinerer Reflex als gedacht

Eine zweite Civey-Erhebung im Auftrag der Debeka, Anfang August 2026 veröffentlicht, ergänzt das Bild um eine bemerkenswerte Facette: 61,7 Prozent der Bundesbürger sind bereit, Gesundheitsdaten über eine App oder eine Künstliche Intelligenz zu teilen, wenn sich dadurch ihre Beratung oder Behandlung verbessert; 31,5 Prozent würden dafür sogar sensible Daten weitergeben, und nur 30,0 Prozent lehnen die Weitergabe grundsätzlich ab. 49,3 Prozent sehen in KI zudem eine Chance, medizinische Fehldiagnosen zu reduzieren. Vorstandsvorsitzender Thomas Brahm bringt den Befund auf den Punkt: „Die Menschen sind bereit, digitale Werkzeuge zu nutzen, wenn sie einen konkreten Nutzen für ihre Gesundheit erkennen.“

Für die PKV-Branche bedeutet das, dass der oft zitierte Datenschutzreflex der Deutschen in Gesundheitsfragen kleiner ist als vielfach angenommen – jedenfalls dann, wenn der wahrgenommene Nutzen stimmt. Private Krankenversicherer haben gegenüber anonymen Plattformangeboten einen strukturellen Vorteil: Sie kennen ihre Mitglieder, oft über Jahrzehnte, und stehen für individuelle Betreuung. Wer dieses Kapital nicht leichtfertig verspielt, hat eine reale Chance, KI-gestützte Gesundheitsservices zu platzieren, ohne dass Versicherte reflexartig auf die Bremse treten.

Assistenz ja, Entscheidung nein

Die Grenze zwischen akzeptabler KI-Assistenz und abgelehnter KI-Autonomie ist nach allem, was diese Studien zeigen, scharf – und sie verläuft nicht entlang technischer Möglichkeiten, sondern entlang des wahrgenommenen Risikos. PKV-Versicherer, die das ignorieren, riskieren nicht nur Reputationsschäden, sondern mittelfristig auch regulatorische Konsequenzen. Dass die Debeka mit zwei Civey-Studien innerhalb weniger Monate beide Seiten dieser Grenzlinie vermisst, legt nahe, dass das Haus sie selbst noch nicht für endgültig gezogen hält.


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