Neue KfW-Förderung: Das gilt jetzt bei Heizungstausch und Sanierung (Tabelle)

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Wärmepumpen sind zentraler Bestandteil der Förderung (Symbolbild).

Gestern (21. Juli 2026) hat die KfW mitgeteilt, dass ab sofort die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unter den Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgeführt wird. Cash. stellt die neuen und die bisherigen Regelungen gegenüber.

Die neuen Förderbedingungen gelten ab sofort für neu gestellte Anträge. Bereits erteilte Förderzusagen der KfW behalten ihre Gültigkeit, teilte die KfW mit. Auch bereits eingegangene, aber noch nicht bewilligte Anträge werden nach den geltenden Fördervoraussetzungen geprüft.

Allerdings: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, so die KfW.

Die wichtigsten Veränderungen in Tabellen-Form:

Heizungsförderung für Wohngebäude

FörderbereichBisherige RegelungNeue Regelung (ab sofort)
Grundförderung Heizung (Wohngebäude)30 Prozent der förderfähigen Kosten30 Prozent der förderfähigen Kosten
Maximale förderfähige Investition (1. Wohneinheit)30.000 Euro28.000 Euro
Weitere Wohneinheiten15.000 Euro (2.–6. WE), 8.000 Euro ab 7. WEUnverändert: 15.000 Euro (2.–6. WE), 8.000 Euro ab 7. WE
Absenkung FörderhöchstbetragKeine automatische AbsenkungAb 1. Februar 2027 halbjährlich minus 750 Euro für die erste Wohneinheit
Einkommensbonus – Haushalte ohne KinderEinheitlich 30 Prozent bis 40.000 Euro Haushaltseinkommen40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro
Einkommensbonus – Familien mit Kindern30 Prozent bis 40.000 EuroEinkommensgrenze steigt pauschal um 10.000 Euro: 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro, 10 Prozent bis 60.000 Euro
Klimageschwindigkeitsbonus20 Prozent (degressiv angekündigt)16 Prozent, ab 1. Februar 2027 halbjährlich minus vier Prozentpunkte
Effizienzbonus WärmepumpeVorhandenEntfällt
EmissionsminderungszuschlagVorhandenEntfällt
WertschöpfungsbonusNicht vorhandenNeu ab voraussichtlich 1. Quartal 2027: 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen
Grundförderung Wärmepumpen ab 202730 Prozent15 Prozent (ab Einführung des Wertschöpfungsbonus)
Die bisherigen Werte beziehen sich auf die bislang geltende BEG-Heizungsförderung. Die größte Änderung besteht in der stärkeren sozialen Staffelung des Einkommensbonus, der Senkung des Förderhöchstbetrags von 30.000 auf 28.000 Euro sowie dem Wegfall des Effizienzbonus und des Emissionsminderungszuschlags. Dafür wird 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus für in der Europäischen Union produzierte Wärmepumpen eingeführt. Für diese beträgt die Grundförderung demnach in Summe weiterhin 30 Prozent. Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 für neue Regelungen / KfW und BMWE für bis Juli 2026 geltende BEG-Förderbedingungen / ohne Gewähr.

Heizungsförderung für Nichtwohngebäude

FörderbereichBisherige RegelungNeue Regelung
Maximaler Förderbetrag bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche30.000 Euro28.000 Euro
Größere GebäudeFlächenabhängige StaffelungStaffelung bleibt bestehen, Höchstbeträge sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich
Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 für neue Regelungen / KfW und BMWE für bis Juli 2026 geltende BEG-Förderbedingungen / ohne Gewähr.

Energetische Sanierung

FörderbereichBisherige RegelungNeue Regelung
EE-Klassen-BonusFünf ProzentEntfällt
Förderhöchstbetrag WohngebäudeTeilweise gestaffeltEinheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit
TilgungszuschüsseBisherige FördersätzePauschal um zehn Prozentpunkte reduziert
Zuschüsse für KommunenBisherige FördersätzeEbenfalls um zehn Prozentpunkte reduziert
Bonus Serielles SanierenNur für EH 40 und EH 55Zusätzlich auch für EH 70 EE; neuer Bonus für Nichtwohngebäude
Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 für neue Regelungen / KfW und BMWE für bis Juli 2026 geltende BEG-Förderbedingungen / ohne Gewähr.

Neue Einkommensgrenzen und Bonus für Eigennutzer im Überblick

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenBonus ohne KinderBonus mit Kindern
Bis 30.000 Euro40 Prozent40 Prozent
Bis 40.000 Euro30 Prozent40 Prozent
Bis 50.000 Euro10 Prozent30 Prozent
Bis 60.000 Euro10 Prozent
Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 / ohne Gewähr.


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