Wärmepumpen sind zentraler Bestandteil der Förderung (Symbolbild).
Gestern (21. Juli 2026) hat die KfW mitgeteilt, dass ab sofort die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unter den Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgeführt wird. Cash. stellt die neuen und die bisherigen Regelungen gegenüber.
Die neuen Förderbedingungen gelten ab sofort für neu gestellte Anträge. Bereits erteilte Förderzusagen der KfW behalten ihre Gültigkeit, teilte die KfW mit. Auch bereits eingegangene, aber noch nicht bewilligte Anträge werden nach den geltenden Fördervoraussetzungen geprüft.
Allerdings: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, so die KfW.
Unverändert: 15.000 Euro (2.–6. WE), 8.000 Euro ab 7. WE
Absenkung Förderhöchstbetrag
Keine automatische Absenkung
Ab 1. Februar 2027 halbjährlich minus 750 Euro für die erste Wohneinheit
Einkommensbonus – Haushalte ohne Kinder
Einheitlich 30 Prozent bis 40.000 Euro Haushaltseinkommen
40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro
Einkommensbonus – Familien mit Kindern
30 Prozent bis 40.000 Euro
Einkommensgrenze steigt pauschal um 10.000 Euro: 40 Prozent bis 40.000 Euro, 30 Prozent bis 50.000 Euro, 10 Prozent bis 60.000 Euro
Klimageschwindigkeitsbonus
20 Prozent (degressiv angekündigt)
16 Prozent, ab 1. Februar 2027 halbjährlich minus vier Prozentpunkte
Effizienzbonus Wärmepumpe
Vorhanden
Entfällt
Emissionsminderungszuschlag
Vorhanden
Entfällt
Wertschöpfungsbonus
Nicht vorhanden
Neu ab voraussichtlich 1. Quartal 2027: 15 Prozent für in der EU gefertigte Wärmepumpen
Grundförderung Wärmepumpen ab 2027
30 Prozent
15 Prozent (ab Einführung des Wertschöpfungsbonus)
Die bisherigen Werte beziehen sich auf die bislang geltende BEG-Heizungsförderung. Die größte Änderung besteht in der stärkeren sozialen Staffelung des Einkommensbonus, der Senkung des Förderhöchstbetrags von 30.000 auf 28.000 Euro sowie dem Wegfall des Effizienzbonus und des Emissionsminderungszuschlags. Dafür wird 2027 ein neuer Wertschöpfungsbonus für in der Europäischen Union produzierte Wärmepumpen eingeführt. Für diese beträgt die Grundförderung demnach in Summe weiterhin 30 Prozent. Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 für neue Regelungen / KfW und BMWE für bis Juli 2026 geltende BEG-Förderbedingungen / ohne Gewähr.
Heizungsförderung für Nichtwohngebäude
Förderbereich
Bisherige Regelung
Neue Regelung
Maximaler Förderbetrag bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche
30.000 Euro
28.000 Euro
Größere Gebäude
Flächenabhängige Staffelung
Staffelung bleibt bestehen, Höchstbeträge sinken ab 1. Februar 2027 halbjährlich
Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 für neue Regelungen / KfW und BMWE für bis Juli 2026 geltende BEG-Förderbedingungen / ohne Gewähr.
Energetische Sanierung
Förderbereich
Bisherige Regelung
Neue Regelung
EE-Klassen-Bonus
Fünf Prozent
Entfällt
Förderhöchstbetrag Wohngebäude
Teilweise gestaffelt
Einheitlich 150.000 Euro je Wohneinheit
Tilgungszuschüsse
Bisherige Fördersätze
Pauschal um zehn Prozentpunkte reduziert
Zuschüsse für Kommunen
Bisherige Fördersätze
Ebenfalls um zehn Prozentpunkte reduziert
Bonus Serielles Sanieren
Nur für EH 40 und EH 55
Zusätzlich auch für EH 70 EE; neuer Bonus für Nichtwohngebäude
Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 für neue Regelungen / KfW und BMWE für bis Juli 2026 geltende BEG-Förderbedingungen / ohne Gewähr.
Neue Einkommensgrenzen und Bonus für Eigennutzer im Überblick
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen
Bonus ohne Kinder
Bonus mit Kindern
Bis 30.000 Euro
40 Prozent
40 Prozent
Bis 40.000 Euro
30 Prozent
40 Prozent
Bis 50.000 Euro
10 Prozent
30 Prozent
Bis 60.000 Euro
–
10 Prozent
Quellen: KfW-Mitteilung von 21. Juli 2026 / ohne Gewähr.
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