Das ändert sich für Krypto-Anbieter:
- Krypto-Dienstleister benötigen eine CASP-Lizenz, um Kunden in der EU bedienen zu dürfen.
- Eine erteilte Lizenz gilt für den gesamten EU-Binnenmarkt (EU-Passporting).
- Höhere Anforderungen gelten unter anderem für Eigenkapital, Risikomanagement, Verwahrung von Kundengeldern und Geldwäscheprävention.
- Unternehmen ohne Zulassung müssen ihre Dienstleistungen für EU-Kunden einstellen.
Das bedeutet MiCA für Anleger:
- Prüfen, ob die genutzte Handelsplattform über eine CASP-Lizenz verfügt.
- Informationen des Anbieters zu möglichen Änderungen aufmerksam verfolgen.
- Kryptowährungen gegebenenfalls rechtzeitig auf einen lizenzierten Anbieter oder eine eigene Wallet übertragen.
- Bei eingeschränkten Dienstleistungen mit Verzögerungen bei Auszahlungen oder Übertragungen rechnen.













