Deutschland hat in diesem Jahr 33 Milliarden Euro für Straßen- und Schienenprojekte eingeplant. Finanziert werden sollen sie aus dem regulären Bundeshaushalt und dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Für den Zeitraum 2027 bis 2029 sind weitere 94 Milliarden Euro hier vorgesehen. Bislang fließen die Mittel jedoch eher zögerlich: Ende Juni lagen die SVIK-Ausgaben für Straßen und Schienen bei lediglich 33 Prozent des veranschlagten Volumens für 2026, zeigt die Analyse der Deutsche Bank Research.
Der bürokratische Bremsklotz
Der Engpass liegt nicht an fehlendem Geld, sondern an bürokratischen Hürden. Es ist wie immer in Deutschland: Komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsen die Umsetzung. Und damit auch den Aufbau einer verlässlichen Pipeline baureifer Projekte. Das soll sich nun ändern: Mit der Zustimmung des Bundesrates am 10. Juli hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundestag hatte bereits am 26. Juni zugestimmt.
Das Gesetz stellt praktisch alle öffentlichen Infrastrukturvorhaben unter das „überragende öffentliche Interesse“. Das verschafft ihnen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Vorrang und soll Genehmigungen beschleunigen. Zudem setzt das Gesetz engere Grenzen für Verbandsklagen, führt einheitliche digitale Verfahren ein und sieht Ausnahmen bei Umweltverträglichkeitsprüfungen vor. Weitere Elemente sind eine Stichtagregelung sowie die Möglichkeit von Ersatzzahlungen für Wald- und Wiesenflächen, die durch Infrastrukturvorhaben versiegelt werden. Damit greift das Gesetz zentrale Kritikpunkte auf, die Bauwirtschaft und Wirtschaftsverbände wiederholt geäußert hatten.
Straßen und Schienen: Welche Projekte von schnelleren Verfahren profitieren könnten
Im Straßenbau könnten nach Einschätzung von Deutsche Bank Research 61 Projekte zum Neu- und Ausbau von Autobahnen mit einem Investitionsvolumen von mehr als 20 Milliarden Euro von schnelleren Genehmigungen profitieren. Hinzu kommen 93 Bundesfernstraßenprojekte im Umfang von rund sieben Milliarden Euro. Im Schienenbereich dürften vor allem neue Großprojekte mit einem Investitionsvolumen von 13 Milliarden Euro bis 2029 von beschleunigten Verfahren profitieren.
Das Gesetz entfaltet seine Wirkung entlang sämtlicher Projektphasen und dürfte insbesondere Neubau-, Ersatzneubau- und Ausbauvorhaben zugutekommen. Ein Blick auf die aktuelle Projektpipeline zeigt, dass rund 50 Prozent der geplanten Autobahnprojekte noch in der Planungsphase stecken – genau dort, wo beschleunigte Verfahren den größten Effekt erzielen könnten.

Erste positive Effekte sind nach Einschätzung von Deutsche Bank Research frühestens zum Jahresende zu erwarten. Als Vergleichsmaßstab dient der Windenergie-Ausbau an Land: Dort konnten Gesetzesänderungen die Dauer von Planungsverfahren um rund ein Drittel verkürzen – ein Beleg dafür, dass Deutschland Planungs- und Genehmigungsprozesse in der jüngeren Vergangenheit bereits erfolgreich beschleunigt hat.
Deutsche Bank Research: Schrittweiser Effekt, kein Sprung
Insgesamt rechnen die Analysten von Deutsche Bank Research mit einem schrittweisen, nicht mit einem sprunghaften Effekt auf die Infrastrukturinvestitionen. Das Gesetz schaffe zwar wichtige Voraussetzungen, entscheidend werde es jedoch sein, die bestehenden und künftigen gesetzlichen Spielräume konsequent zu nutzen.












