P&R: Anlegeranwalt prüft Klage gegen die BaFin

„Stattdessen gab es ein Verrechnungskonto mit einer deutschen P&R-Gesellschaft“, so der Rechtsanwalt. „Nur: Die Anleger haben die versprochenen Container nicht erhalten, obwohl dafür die Frist eigentlich nur 90 Tage betrug. Diese Abläufe hätten bei der Aufsicht mindestens ernste Fragen aufwerfen müssen“, kritisiert Schirp.

Weiter heißt es in der Mitteilung der Kanzlei: „Wären die sich aufdrängenden Fragen gestellt worden, so hätten jedenfalls die ’späten‘ Investoren bei P&R vor ihrem Investment geschützt werden können – erheblicher Schaden wäre ihnen erspart geblieben.“ Sie prüfe nun, ob die geschädigten Anleger die BaFin wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht in Anspruch nehmen können.

Zwar versuche der Gesetzgeber, Amtshaftungsansprüche gegen die BaFin auszuschließen. Hierauf ziele die gesetzliche Vorschrift in Paragraf 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG), wonach die BaFin ihre Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnimmt. Schirp & Partner wolle jedoch „gemeinsam für alle betroffenen Anleger politischen und medialen Druck aufbauen“.

Europarechtlicher Hebel?

Die Kanzlei arbeitet nach eigener Darstellung dabei eng mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) zusammen, in dem bereits mehrere hundert P&R-Geschädigte organisiert seien. Außerdem prüfe die Kanzlei Schirp, „ob sich aus europarechtlichen Vorschriften ein Hebel ergibt, um die BaFin jedenfalls bei krassen Fehlleistungen auch juristisch zur Rechenschaft zu ziehen“.

Nicht der Mitteilung zu entnehmen ist, dass Wolfgang Schirp einst zu den Initiatoren des AAA zählte und der Verein bei den Leistungen für seine Mitglieder unter anderem „Vermittlung von Rabattierungen bei anwaltlicher Vertretung durch Kanzlei Schirp & Partner Rechtsanwälte“ anpreist.

Der AAA muss sich insofern den Vorwurf gefallen lassen, in erster Linie eine Mandantenschaufel für die Kanzlei Schirp zu sein, was wiederum ein entsprechendes Licht auf die Kanzlei wirft (und für Cash.Online die Gefahr birgt, sich durch die Übernahme der Meldung nur vor den Karren spannen zu lassen). Für die juristische Beurteilung der Rolle der BaFin in der Causa P&R ist dies jedoch wahrscheinlich nicht von Belang. (sl)

Foto: Shutterstock

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