Ein Papier aus dem Bundesarbeitsministerium hat eine pflegepolitische Grundsatzdebatte neu entfacht. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, sieht das Dokument einen „Finanzausgleich“ der privaten Pflegepflichtversicherung zugunsten der gesetzlichen Pflegekassen vor. Im Kern geht es um einen Transfer von Mitteln aus dem privaten in das gesetzliche System.
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat diesem Vorhaben im FAZ-Interview eine deutliche Absage erteilt. „Es gibt viele Gründe, dass wir dies nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen haben, unter anderem verfassungsrechtliche“, sagt Linnemann.
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther unterstützt diese Position ausdrücklich und sieht in den Plänen eine Gefahr für die finanzielle Stabilität der gesamten Pflegeversicherung. Er warnt zugleich davor, das Pflegeneuordnungsgesetz von solchen Transfers abhängig zu machen.
PKV-Verband: Finanztransfers gefährden Rechtsstaatlichkeit
„Die Soziale Pflegeversicherung braucht dringend eine Reform der Ausgaben, um sie vor dem finanziellen Kollaps zu bewahren. Wer die Zustimmung zum Pflegeneuordnungsgesetz von verfassungswidrigen Finanztransfers zwischen Sozialer und Privater Pflegepflichtversicherung abhängig macht, handelt mit Blick auf die Pflegeversicherung und das Vertrauen in rechtsstaatliche Politik daher verantwortungslos“, kritisiert Reuther. Es sei richtig, dass Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann dagegen halte und auf echte Reformen setzte. „Und für uns steht fest: Wir werden unsere Versicherten mit allen rechtlichen Mitteln vor verfassungswidrigen Belastungen schützen“, sagt Reuther.













